Eine Hochschule muss dafür sorgen, dass Studierende eine gute Ausbildung erhalten, die international anerkannt wird. In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass Bachelor- und Masterstudiengänge einer Qualitätskontrolle unterworfen, also akkreditiert werden müssen.
Auch das Berliner Hochschulgesetz schreibt vor, dass Studiengänge regelmäßig qualitativ zu bewerten sind.
Als erste Universität in Berlin wurde die Freie Universität erfolgreich systemakkreditiert. Der Beschluss der Akkreditierungsagentur AQAS vom 29. August 2016 erfolgte auf Grundlage eines externen Begutachtungsverfahrens und bescheinigt, dass das Qualitätsmanagement system der Freien Universität Berlin das Erreichen und die Einhaltung der Qualitätsstandards für Studiengänge gewährleistet und eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Programme ermöglicht.
Für den Prüfprozess sind die zentrale Universitätsverwaltung und die Fachbereiche gemeinsam verantwortlich. Daher gibt es zentrale und dezentrale Verfahren zur Qualitätssicherung. Die Stabsstelle Qualitätsmanagement unterstützt die Fachbereiche bei der Vorbereitung der internen Akkreditierungsverfahren.
Um das Qualitätsmanagement transparent zu machen, nutzt der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft die uniweit geltenden Prozessdokumentationen. Sie beschreiben verbindliche Abläufe, etwa für Berufungsverfahren und Zielvereinbarungen oder für Lehre
und Lehrevaluationen. Die vielen Maßnahmen des Qualitätsmanagements helfen dabei, die Lehre am Fachbereich kontinuierlich zu verbessern und an neue Entwicklungen anzupassen.