Leistungen aus einem früherem Studium
Wenn Sie sich Kurse aus einem früheren Studium oder einer anderen Universität anrechnen lassen möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Die Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium ist unverzüglich zu Beginn des Studiums (d. h. im ersten FU-Semester) und in einem Mal zu beantragen.
- Nach erfolgter Anerkennung ist der Nachtrag von Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nur in Ausnahmefällen (z. B. wenn Leistungen zum Zeitpunkt der ersten Anerkennung noch nicht bewertet waren, spätestens jedoch bis Ende des ersten Studienjahres) möglich.
- Nach der Teilnahme an einer Modulprüfung (egal, ob bestanden oder nicht bestanden) ist die Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium in diesem Modul ausgeschlossen.
Wie lasse ich mir Kurse anrechnen?
Die Anrechnung von Studienzeiten und die Anerkennung von Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen erfolgt über den Studiengangsbeauftragten Dr. Ulrich Schneider.
Bitte wenden Sie sich mit folgenden Unterlagen an vwl-studienberatung@wiwiss.fu-berlin.de:
- Bescheinigung der Zulassung (unter Vorbehalt)
- Notensammelbescheinigung in deutscher Sprache, d. h. eine Auflistung aller Noten (keine einzelnen Scheine)
- Stoffgliederungen, Inhaltsübersichten, Scheine u. ä.
- Letzte Studienbuchseite mit Angabe der Hochschulsemester
Sie erhalten dann eine Bescheinigung über die entsprechende Fachsemestereinstufung, die Sie dem Zulassungsbüro zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen für die Immatrikulation vorlegen. Nach der Immatrikulation erfolgt durch den Studiengangsbeauftragten die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen.
Leistungen aus dem Ausland
Für den Antrag auf Anerkennung einer auswärtigen Prüfungsleistung (z.B. im Erasmus Programm oder im Direktaustausch Programm der FU Berlin) ist der jeweilige Fachprüfer zuständig, dessen Lehrangebot am ehesten der Thematik der Prüfungsleistung entspricht. Beachten Sie dazu die Hinweise des International Office des Fachbereichs.
Für die Anerkennung sind auch Unterlagen vorzulegen, aus denen die Benotung der Prüfung (z.B. ECTS Grade), der Inhalt (Modulbeschreibung, Literaturgrundlagen) und die Dauer der Lehrveranstaltung (in SWS oder ECTS Credits), die Art der Prüfung (Klausur, Hausarbeit, Präsentation, mündliche Prüfung) hervorgehen!
Falls durch ein Learning Agreement oder per email bereits eine Anerkennung der Prüfungsleistung zugesagt wurde, bringen Sie das Learning Agreement bzw. einen Ausdruck der email mit in die Sprechstunde!