Geförderte Beschäftigung und Lebenszufriedenheit
Projektleiter: Ronnie Schöb, Clemens Hetschko, Tobias Wolf
Geldgeber: Deutsche Forschungsgemeinschaft
Laufzeit: 01.01.2016 - 03.07.2017
Fördermittel: 97.000 Euro
Im Rahmen des DFG-Projekts zum Thema „Geförderte Beschäftigung und Lebenszufriedenheit“ ermitteln Prof. Ronnie Schöb, Dr. Clemens Hetschko und Tobias Wolf die nicht-monetären Wirkungen von Beschäftigungsforderung. Konkret untersuchen sie das „ergänzende Arbeitslosengeld II (Alg II)“, das die Wirkung einer Beschäftigungssubvention hat. Hierfür werden die in der Lebenszufriedenheitsliteratur angewandten Methoden zur empirischen Messung der Nutzenverluste aufgrund von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit mit modernen Methoden der Arbeitsmarktforschung kombiniert und auf die Bewertung von geförderter Arbeit angewandt.
Mit einer Kombination aus Survey- und Prozessdaten des Panels Arbeitsmarkt- und Soziale Sicherung (PASS) wird analysiert, wie sich der Bezug von ergänzendem Arbeitslosengeld II bei Beschäftigten im Vergleich zu Arbeitslosigkeit und nicht geförderter Beschäftigung auf die Lebenszufriedenheit auswirkt. Das PASS ist ein Befragungsdatensatz des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg, der sowohl bevölkerungsrepräsentativ als auch mit starkem Fokus auf Alg II-Bezieher ausgewertet werden kann.
Bisherige Publikationen und Ergebnisse des Projekts:
Hetschko, Clemens, Ronnie Schöb und Tobias Wolf (2016): Income Support, (Un-) Employment and Well-Being, CESifo Working Paper No. 6016, Juli 2016.
Die Studie untersucht, wie sich der Bezug von ergänzendem Alg II im Vergleich zu Arbeitslosigkeit und nicht geförderter Beschäftigung auf die Lebenszufriedenheit auswirkt. Es zeigt sich, dass geförderte Beschäftigung die Lebenszufriedenheit von zuvor Arbeitslosen über den reinen Einfluss auf ihr Einkommen hinaus erhöht. Die Lebenszufriedenheit ist aber niedriger als bei nicht geförderter Beschäftigung, selbst wenn die sonstigen Arbeitsplatzmerkmale wie Lohn oder Arbeitsbelastung gleich sind. Dies kann damit begründet werden, dass eine geförderte Beschäftigung mit einem Verlust an Selbstwert und Identität einhergehen, weil die soziale Norm, den eigenen Lebensunterhalt ohne staatliche Leistungen sicherzustellen, nicht erfüllt wird.