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Änderung eines vom Geburtsnamen abweichenden Vornamens (TIN*-Studierende)

News vom 15.02.2022

An der Freien Universität Berlin studieren und arbeiten mehrere tausend Menschen, mit unterschiedlichen Identitäten und Hintergründen. Dazu gehört auch die Vielfalt von Geschlechtern wie z.B. trans* und inter* Personen, nicht-binären Personen und cisgeschlechtlichen Frauen und Männern.

Dazu hat das Präsidium der FU Berlin am 09.11.2021 beschlossen, das Verwaltungsverfahrens zur Vornamensänderung von TIN*-Studierenden niedrigschwelliger zu gestalten.

  • Bei amtlicher Änderung des Vor- oder Nachnamens wird der Name in allen Systemen und Dokumenten (einschließlich der Campuscard sowie in Abschlussdokumenten) angepasst. Beizufügen ist ein Nachweis, z.B. Heirats-/Scheidungsurkunde, Personalausweis oder Gerichtsbeschluss. 
  • Trans*, inter* und nichtbinäre Studierende können in allen Systemen und hochschulinternen Dokumenten (inkl. Campuscard) einen Vornamen verwenden, der von ihrem amtlichen Vornamen abweicht. Lediglich Abschlusszeugnisse/-urkunden sowie Bescheinigungen, die nicht mit einer Matrikel- oder Bewerbungsnummer versehen sind, müssen noch mit dem amtlichen Namen ausgestellt werden. Als Nachweis wird lediglich ein Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI) benötigt.
  • Die Änderung des Anzeigenamens in den online-Plattformen ist für alle Studierenden möglich, z.B. kann eine Kurzform des Vornamens oder der Name, der im Alltag verwendet wird, als „Rufname“ in Webex, Blackboard, Box.FU, ZEDAT-Portal und Exchange-Mailsystem angezeigt werden. Dokumente (z.B. Campuscard) sind von der Änderung nicht betroffen. Für diese Änderung sind keine Nachweise erforderlich.

Nach erfolgter Änderung kann auch im ZEDAT-Portal die E-Mail-Adresse angepasst werden. 

Eine Änderung des Geschlechtseintrags ist ebenfalls niedrigschwellig über eine E-Mail an die Studierendenverwaltung möglich. 

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