Änderung des Namens und Geschlechtseintrags (Beschäftigte)
News vom 06.12.2022
Änderung des Namens und Geschlechtseintrags (Beschäftigte)
2022 hat die Freie Universität ein niedrigschwelliges Verfahren zur Eintragung eines vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamens für TIN* Beschäftigte und Lehrbeauftragte eingeführt. Auf Antrag wird ein selbstgewählter Name in allen öffentlich sichtbaren IT-Systemen der Freien Universität angezeigt und in der internen Kommunikation sowie auf allen von der Freien Universität erstellten Dokumenten verwendet, die nicht aufgrund gesetztlicher Vorgaben zwingend auf den amtlichen Namen ausgestellt werden müssen. Auch Ihre E-Mail-Adresse können Sie anpassen.
Da die Universität dazu verpflichtet ist, Ihren amtlichen Geschlechtseintrag bei mehreren externen Stellen zu melden (z.B. Rentenversicherungsträger), kann der Geschlechtseintrag im Datensystem nur geändert werden, wenn eine amtliche Änderung erfolgt ist. Gemäß der Regelung der Freien Universität Berlin zur Verwendung von gendergerechter und -inklusiver Sprache soll jedoch der Geschlechtseintrag im Datensystem zukünftig eine geringere Rolle bei der Kommunikation im Arbeitsalltag spielen. Alle Beschäftigten - ob trans* oder cisgeschlechtlich - werden ermutigt, die Pronomen, mit denen sie angesprochen werden möchten, bekanntzumachen (z.B. in E-Mail-Signaturen), so dass diese in der individuellen Kommunikation berücksichtigt werden können (siehe Tipps zur praktischen Umsetzung von Pronomen/Anredeformen auf der Seite Gendergerechte Sprache.
Wenn Sie Ihren Namen und Geschlechtseintrag amtlich geändert haben, wenden Sie sich bitte an die Personalstelle. Hierfür brauchen Sie einen Nachweis, z.B. einen Gerichtsbeschluss.