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Informationen zur Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV)

Ab dem 2. Semester finden Bachelor-Studierende die sogenannten "ABV-Module" im
Studienverlaufsplan. Der Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) bietet
auf den Erwerb von praxisbezogenen Kompetenzen gerichtete Module an. Ziel ist die
überfachliche Qualifizierung der Absolvent*innen für komplexer werdende akademische
Arbeitsmärkte. 

Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV)                                                

(30 Leistungspunkte)

Obligatorisches Praktikum

Berufsbezogenes Praktikum

(5, 10 oder 15 ECTS)

oder

Auslandspraktikum

(20, 23 0der 30 ECTS)

Module in 8 Kompetenzbereichen

(5, 10 oder 15 ECTS)

  • Fremdsprachen
  • Informations- und Medienkompetenz
  • Gender- und Diversitykompetenz
  • Organisation und Management
  • Kommunikative Kompetenzen
  • Nachhaltige Entwicklung
  • Forschungsorientierung
  • Medienpraxis
  • Fachnahe Zusatzqualifikationen

Der ABV-Bereich gliedert sich in verschiedene Bereiche und Module, die von
unterschiedlichen Stellen an der Freien Universität angeboten werden.

Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft ABV-Module im Rahmen der
sogenannten „fachnahen Zusatzqualifikation“ an. Dazu gehören z.B.
Eventmanagement, Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens,
Forschungsarbeit, Programmieren für Wirtschaftswissenschaftler.
Das Angebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs.

Das Angebot wird ergänzt durch ABV-Module, die an der Freien Universität
für Studierende aller Fachrichtungen angeboten werden (z.B. vom
Sprachenzentrum):

    • Fremdsprachen
      (z.B. Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch,
      Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch)
      Melden Sie sich bereits frühzeitig für die Sprachkurse an.

      Die Anmeldung erfolgt direkt beim Sprachenzentrum Die Anmeldung ist
      oft mit einem Einstufungstest verbunden.

      Diese Anmeldung ist für Bachelorstudierende verbindlich. Die Platzzuweisung
      nimmt das Sprachenzentrum vor. Nach Platzzuweisung ist eine zusätzliche
      Anmeldung in Campus Management erforderlich
      .
      Eine Anmeldung allein über Campus Management reicht nicht aus!
      Siehe hier
    • Informations- und Medienkompetenz
      (z.B. Elektronisches Publizieren, Computergestütztes Projektmanagement, Internet-
      nutzung & Präsentation, Informationskompetenz, Betriebssystem & Programmierung,
      Layout & Design von Printmedien, Elektronische Datenanalyse & Statistik)
    • Gender- und Diversitykompetenz
      (z.B. Gender und Diversity: Zentrale soziale Kategorien im 21. Jahrhundert, Gender,
      Diversity, Gender Mainstreaming, Diversity Management)
    • Organisation und Management
      (z.B. Grundlagen zur Unternehmensgründung, Gründung einer Studentenfirma -
      Funpreneur-Wettbewerb, E-Business (ABV), Fallstudien im internationalen Lernnetzwerk,
      Erstellung eines Businessplans)

      Beachten Sie: Für Studierende der Wirtschaftswissenschaft (BWL/VWL) ist dieser
      Teilbereich – abgesehen von wenigen Ausnahmen zur Unternehmensgründung –
      ausgenommen.

Das Praktikum soll den Studierenden einen Einblick in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder
eröffnen und sie mit den Anforderungen und Eigenarten der Praxis konfrontieren. Es dient der
Überprüfung der erworbenen Kenntnisse und hat damit eine Orientierungsfunktion für eine
realitätsgerechte Ausrichtung des Studiums. Grundsätzlich obliegen die Praktikumsmodule der
ABV der Verantwortung des Career Service der Freien Universität Berlin.
Praktikumsmodule schließen ein Kolloquium sowie einen Praktikumsbericht ein und finden
studienbegleitend statt. Sie werden über das Campus Management System angemeldet und
abgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, ob die praktische Tätigkeit als klassisches Praktikum
in Vollzeitbeschäftigung z.B. während der Semesterferien absolviert werden oder in regelmäßiger
Teilzeitbeschäftigung (z.B. als Werkstudent). Das Praktikum sollte jedoch nicht im elterlichen
Betrieb durchgeführt werden.

  • Praktikumsstellen finden Sie z. B. auf der Homepage des Fachbereichs unter:
    http://www.fu-berlin.de/wiwiss/campus/jobs-und-praktika/ oder den Seiten des Career
    Service;  so auch das jeweilige "Praktikum der Woche", das sich dadurch auszeichnet,
    dass sich die Unternehmen durch einen eigens geschaffenen Praktikumskodex
    freiwillig verpflichten, die Qualität des Praktikums sicher zu stellen.
    ... oder Sie suchen sich Ihr Praktikum selbstständig.
  • Allgemeine Informationen zum Praktikum (Angebote zu Kolloquien, Details zum
    Praktikumsbericht etc.) finden Sie hier.
  • Das obligatorische Praktikumsmodul im Rahmen des Studienbereichs Allgemeine
    Berufsvorbereitung (ABV) besteht aus zwei Bestandteilen:
      • Berufspraktikum
      • Colloquium (Workshops zu unterschiedlichen Themen)

Die aktive und regelmäßige Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen und der
Praktikumsbericht sind verpflichtend. Außerdem muss die Bestätigung des
Praktikumsgebers unbedingt die Tätigkeiten sowie den Zeitraum und die geleistete
Gesamtstundenanzahl ausweisen. Vorgelegt werden muss zur Anerkennung das
Original mit Firmenstempel.

  • Anmeldung über Campus Management (CM) zu den Präsenzveranstaltungen!!!
    Die Anmeldung ist nötig, auch, wenn noch kein konkreter Praktikumsplatz vorliegt.

Sie können das Praktikum vor aber auch nach Absolvierung des Moduls durchführen.

Hauptsache, Sie haben den ABV Bereich zum Abschluss des Studiums komplett
absolviert. Die Erfassung erfolgt durch den Career Service (careerservice@fu-berlin.de).

  •  Mögliche Varianten des Praktikums (ausgehend von 40 Wochenstd. Vollzeit)

  5 LP

120 Std

3 Wochen + Veranstaltung und Selbstlernzeit

10 LP

240 Std

6 Wochen + Veranstaltung und Selbstlernzeit

15 LP

360 Std

9 Wochen + Veranstaltung und Selbstlernzeit

Es gibt zudem die Möglichkeit ein Auslandspraktikum mit 20, 25 oder 30 LP zu absolvieren.

Die Betreuung der Erasmus+-Praktikumsförderung erfolgt im Büro für Internationale
Studierendenmobilität (erasmus-support@fu-berlin.de) 

Alle Informationen zu Erasmus+ Praktika finden Sie hier.

Auch frühere Praktika nach dem Abitur können anerkannt werden, wenn sie den hier genannten
Voraussetzungen entsprechen und nicht länger als 2 Jahre vor Studienaufnahme erfolgt sind
(siehe 7. FAQ)

  • Praktikumsbericht
  • Der Bericht ist Voraussetzung für die Anrechnung der LP. Er sollte 6 Seiten umfassen
    und ist per e-mail an den Career-Service zu richten (Genaueres dazu auf den Seiten
    des Career-Service).
  • Der Bericht wird nicht benotet.
  • Der Bericht muss nicht vom Fachbereich bestätigt werden.
  • Als Deckblatt für den Bericht steht Ihnen folgender Vordruck zur Verfügung.
  • Der Bericht soll im Kern eine Beschreibung des Unternehmens und der Tätigkeiten
    umfassen. Folgende Fragen könnten Ihnen hierzu ein Leitfaden sein:
    • Einbringen von Kenntnissen aus dem Studium?
    • Auswirkungen auf das Studium?
    • Wie sieht der Alltag in diesem Beruf aus?
    • Welche Erwartungen hatten Sie an das Praktikum?
    • Wie war die Betreuung?
    • Welche Kenntnisse und Fähigkeiten haben Sie erworben?
    • Welcher Zusammenhang bestand zwischen Studium und Praktikum?
    • Würden Sie das Unternehmen bzw. ein Praktikum dieser Art als lehrreich
      weiterempfehlen?

7.   FAQS

  1. Unter welchen Umständen lassen sich praktische Tätigkeiten bzw.
    Berufserfahrung anerkennen?
    Eine direkte Anerkennung von Praktikumsmodulen durch den Fachbereich erfolgt
    ausschließlich in Ausnahmefällen und setzt den Nachweis über die abgeleisteten
    Gesamtstunden für das entsprechende Modul voraus. Dieser Nachweis erfolgt
    typischerweise in Form eines Zeugnisses. Bei fortdauernden Tätigkeiten genügt
    ein Zwischenzeugnis unter Angabe der regelmäßigen Arbeitszeit und des
    Aufgabengebietes vom Arbeitgeber, sofern die anzuerkennenden Stunden bereits
    abgeleistet wurden. Die direkte Anerkennung durch den Fachbereich erfolgt,
    vorbehaltlich der Prüfung durch den Studiengangskoordinator, in folgenden Fällen:
    1. Abgeschlossene Berufsausbildungen mit wirtschaftswissenschaftlicher Relevanz
      (15 LP).
    2. Praktika und Berufstätigkeiten, im obigen Sinne, die vor Aufnahme des
      Bachelorstudiengangs an der FU Berlin absolviert wurden, aber nicht länger
      als zwei Jahre vor Erstimmatrikulation zurückliegen.
    3. Selbstständige Tätigkeiten bei Vorlage entsprechender Bestätigungen der
      Beschäftigung durch mehrere Auftraggeber.
  2. Zu wem gehe ich wegen einer Anerkennung von Berufserfahrung als
    Praktikumsmodul?

    Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsbüro (pruefungsbuero@wiwiss.fu-berlin.de,
    838-59666) oder die Studiengangskoordinatoren.
  3. Lassen sich auch Wehrdienst oder entsprechende Ersatzleistungen als
    Berufspraktikum anrechnen?
    Nein. Es erfolgt keine Anerkennung von nach Artikel 12a Abs. 2 des
    Grundgesetzes „Ersatzdienst“ genannten Tätigkeiten, die anstelle des Wehrdienstes
    zur Ableistung der Wehrpflicht geleistet wurden (Zivildienst, freiwilliges soziales bzw.
    ökologisches Jahr o.ä.).
  4. Bedeutet eine Anerkennung, dass ich kein Kolloquium besuchen und keinen
    Bericht verfassen muss?
    Ja. Wenn Ihnen gemäß 7.1 eine Tätigkeit direkt angerechnet wird, dann erübrigt
    sich der nachträgliche Besuch von Kolloquium und das Verfassen eines Berichtes.
  5. Ist eine kaufmännische Ausbildung anrechenbar?
    Ja. Sie können Ihre Ausbildung mit der maximalen LP-Anzahl (15 LP) anrechnen
    lassen. Die Anrechnung können Sie wie in 7.1 beschrieben bei Ihrem Studiengangs-
    koordinator:in beantragen.
  6. Ist es möglich, das Praktikum in zwei Teilen zu absolvieren?
    Ja. Sie können z. B. ein 15 LP Praktikum in z. B. 2 x 5 Wochen aufteilen. Wenn es
    sich um unterschiedliche Firmen handelt, ist dies allerdings nicht empfehlenswert, da
    der Lerneffekt gering ist. Außerdem müssen Sie einen Bericht schreiben und im Career
    Service Center abgeben. Es ist allerdings nicht in Campus Management vorgesehen,
    dass Sie sich erst zu einem 5 LP Modul anmelden und dann noch zu einem 10 P Modul
    anmelden. Bitte überlegen Sie vorab genau, welchen Umfang das Praktikum haben soll,
    um Irritationen bei der Anrechnung zu vermeiden.
  7. Können Zeiten einer Tätigkeit als Werkstudent, stud. HK , Teaching Assistant
    oder ein regelmäßiges Arbeitsverhältnis in das Praktikumsmodul eingebracht
    werden?
    Im Regelfall nicht. Dies muss im Einzefall durch den Prüfungsausschuss geprüft
    werden. Hintergrund ist, dass Sie als Studierende den Berufsalltag außerhalb der
    Universität kennenlernen.



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