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Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 28.08.2020

  1. (BWL, VWL, FACTS) Studienzeitabhängige Umwandlung in unbenotete Module in Zeiten von COVID-19 für Studierende, die im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 im Studiengang immatrikuliert sind
    Studierende, die ihren Abschluss in Regelstudienzeit+1 erreicht haben, werden Studierenden gleichgestellt, die ihren Abschluss in der Regelstudienzeit erreicht haben. Studierende, die ihren Abschluss in Regelstudienzeit+2 erreicht haben, werden Studierenden gleichgestellt, die ihren Abschluss in der Regelstudienzeit+1 erreicht haben.

    Hiermit wird generell ein Semester bei der Streichregelung für die betroffenen Studierenden zusätzlich berücksichtigt. Zudem wird hierdurch der derzeitigen COVID-19-Situation pauschal für das Sommer- und Wintersemester 2020/2021 Rechnung getragen. Die Regelung gilt ausschließlich für Studierende, die im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 immatrikuliert sind.

    Aufgrund der pauschalen Berücksichtigung entfallen die Ausnahmen hinsichtlich der Beeinträchtigung durch die Pandemie. Dieser Beschluss gilt ausschließlich für Studienabschlüsse deren letzte Prüfungsleistung nach dem 01.10.2020 erbracht wurde.


Prüfungsausschuss

Vorsitzender des Prüfungsausschusses: Univ.-Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer

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