Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 18.11.2011
- Notenermittlung (Anwendung der Streichpunkteregelung) bei mehreren Urlaubssemestern
Die Regelung zur Streichung der schlechtesten Modulnoten gemäß § 9 Abs. 3 PO Bachelor BWL/VWL („Streichpunkteregelung“) hat den Zweck, ein zügiges Studium zu belohnen. Als diese Regelung vom FBR verabschiedet wurde, durften in Urlaubssemestern noch keine Leistungen erbracht werden. Anschließend wurde § 14 SfS dahingehend geändert, dass in bestimmten Urlaubssemestern Leistungen erbracht werden können. Fraglich ist, wie Urlaubssemester bei der fachbereichsinternen Messung der Studiendauer für die „Streichpunkteregelung“ zu berücksichtigen sind.
Der Prüfungsausschuss hat hierzu am 18.11.2011 beschlossen:
"Um Gleichbehandlung zwischen Studierenden zu gewährleisten, werden ab dem Sommersemester 2012 gewährte Urlaubssemester, in denen Leistungspunkte erworben werden können (bedingte Urlaubssemester gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 bis 7 Satzung für Studienangelegenheiten), unabhängig von der in diesen Urlaubssemestern erreichten Punktzahl in die fachbereichsinterne Messung der Studiendauer gemäß § 9 Abs. 3 PO Bachelor BWL/VWL („Streichpunkteregelung“) einbezogen."
Für Urlaubssemester vor dem Sommersemester 2012 (Altfälle) gilt:
Werden in einem (bedingten) Urlaubssemester Leistungen von mehr als 23 LP erworben, dann wird dieses Urlaubssemester in die fachbereichsinterne Messung der Studiendauer für die sog. „Streichpunkteregelung“ einbezogen. Auch wenn in mehreren Urlaubssemestern in jedem Urlaubssemester weniger als 24, insgesamt aber mehr als 24 LP erworben wurden, wird jedes Urlaubssemester gesondert betrachtet.
Prüfungsausschuss
Vorsitzender des Prüfungsausschusses: Univ.-Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer