Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 09.06.2020
- Form der Semesterabschussklausuren
Als alternative Prüfungsformen für Klausuren beschließt der Prüfungsausschuss für das Sommersemester 2020 folgende Optionen:
- e-examinations@home (betreute Hausarbeit)
e-examinations@home werden vom e-examinations-center angeboten. Bei diesen betreuten Hausarbeiten muss die Bearbeitungsdauer ähnlich lang sein wie die Klausur.- Corona-Hausarbeit (4 Stunden Bearbeitungszeit)
Themenausgabe und Abgabe können z.B. mit e-mail oder Blackboard erfolgen. Die Geprüften müssen schriftlich versichern, die Arbeit eigenständig ohne fremde Hilfe verfasst zu haben.- Kurz-Hausarbeit (24 Stunden Bearbeitungszeit)
Themenausgabe und Abgabe können z.B. mit e-mail oder Blackboard erfolgen. Die Geprüften müssen schriftlich versichern, die Arbeit eigenständig ohne fremde Hilfe verfasst zu haben.- Mündliche Prüfungen
Es handelt sich um Einzelprüfungen. Sie können auch mit webex durchgeführt werden. Neben dem/der Prüfer/in ist ein/e fachkundige/r Beisitzer/in möglich. Ein schriftliches Prüfungsprotokoll mit Note ist anzufertigen und dem Prüfungsbüro zu übersenden.- Nachteilsausgleich bei den Prüfungen
Ein Nachteilsausgleich in Form von Schreibzeitverlängerung ist bei den Wiederholungsklausuren aus organisatorischen Gründen (Aufsicht, Reinigung) nicht möglich. Ob sie bei den Semesterabschlussklausuren möglich sein wird, ist derzeit noch unklar. Als Alternative kommt der umgekehrte Nachteilsausgleich (vorherige Aufgabenreduktion bei gleicher Schreibzeit) in Betracht.
Verfahren: Die Studierenden reichen wie bisher einen Antrag auf Nachteilsausgleich unter Nennung der zu schreibenden Klausuren im Studien- und Prüfungsbüro ein. Dieser wird dann vom Prüfungsausschussvorsitzenden auf Machbarkeit geprüft und ggf. bewilligt.- (BWL, VWL, FACTS) Studienzeitabhängige Umwandlung in unbenotete Module in Zeiten von COVID-19 für Studierende, die im Sommersemester 2020 im Studiengang immatrikuliert sind
Studierende, die ihren Abschluss in Regelstudienzeit+1 erreicht haben und denen nach Ablauf der Regelstudienzeit nur noch Module im Umfang von 12 ECTS-Punkten für den Studienabschluss fehlen, werden Studierenden gleichgestellt, die ihren Abschluss in der Regelstudienzeit erreicht haben. Studierende, die ihren Abschluss in Regelstudienzeit+2 erreicht haben und denen nach Ablauf der Regelstudienzeit+1 nur noch Module im Umfang von 12 ECTS-Punkten für den Studienabschluss fehlen, werden Studierenden gleichgestellt, die ihren Abschluss in der Regelstudienzeit+1 erreicht haben.
Wenn Studierende in ihrem Studium durch COVID-19 so stark beeinträchtigt waren, dass sie im Sommersemester 2020 weniger als 60% der sonst üblichen ECTS erwerben konnten und das nicht zu vertreten hatten (z.B. bei erzwungenem Aufenthalt im Ausland), können sie über die 12 ECTS hinaus einen zusätzlichen Nachteilsausgleich bis zu weiteren 18 ECTS für das Sommersemester formlos beantragen. In diesem Fall tragen die Antragsteller die Beweislast. Ausschlussfrist für den Antrag ist der 31.03.2021.
Die o. g. Regelungen gelten ab dem 09.06.2020.
Prüfungsausschuss
Vorsitzender des Prüfungsausschusses: Univ.-Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer