Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 08.12.2021
- Prüfungsmodi im neuen BerlHG
Pro Modul werden für Klausurprüfungen zwei Prüfungstermine für das jeweilige Semester angeboten. Die oder der Studierende kann zwischen dem Ersttermin und der Wiederholungsprüfung frei wählen. Der Beschluss gilt für die Klausurprüfungen aller Module, die ab dem Sommersemester 2022 angeboten werden. - Elektronische Prüfungen
Es wird angesichts der Pandemie auf die verstärkte Möglichkeit zu Prüfungen auf elektronischem Wege hingewiesen. Die Entscheidung zum Prüfungsmodus verbleibt bei den Prüfer/innen. - Beschluss zur Streichpunkteregelung bei Antritt eines Zweitstudiums in einem der beiden Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin
Studierende der Freien Universität Berlin, die bereits einen Bachelorabschluss in einem der beiden am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft angebotenen Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre erzielt haben und bei erfolgreichem Abschluss die Streichpunkteregelung genutzt haben, können die auf undifferenziert gesetzten Module anerkennen lassen, wenn Sie ein Zweitstudium in dem jeweils anderen Bachelorstudiengang aufnehmen. Die Rückumwandlung in eine differenzierte Bewertung kann nicht erfolgen. Mit der Anerkennung der Module verzichten Studierende auf die Inanspruchnahme der Streichpunkteregelung innerhalb des Zweitstudiums.
Beispiel:
Sie haben zunächst Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin studiert. Da Sie Ihr Studium erfolgreich binnen 6 Semestern abgeschlossen haben, konnten Sie zwei zunächst differenziert benotete Module auf undifferenziert setzen lassen. Nach erfolgreichem Abschluss beginnen Sie nun mit dem Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre und lassen sich verschiedene Module nach Prüfung durch die/den Studiengangskoordinator/in fachlich anerkennen. Unter diesen Modulen befinden sich auch die zwei Module, die Sie aufgrund der Streichpunkteregelung auf undifferenziert setzen lassen konnten. In dem Fall werden Ihnen die beiden Module undifferenziert anerkannt, und Sie können innerhalb des Zweitstudiums nicht noch einmal von der Strichpunkteregelung Gebrauch machen. Sollten Sie mittels der Streichpunkteregelung nur ein Modul auf undifferenziert haben setzen lassen, können Sie innerhalb des Zweitstudiums ein weiteres Modul auf undifferenziert setzen lassen, sollten Sie die Kriterien zur Inanspruchnahme der Streichpunkteregelung erfüllt haben.
Prüfungsausschuss
Vorsitzender des Prüfungsausschusses: Univ.-Prof. Dr. Carsten Dreher