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Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 06.02.2014

  1. Festlegung der Frist für Bewertungen von Prüfungsleistungen
    In Anlehnung an § 30 Abs. 4 u. 5 BerlHG in Verbindung mit § 18 Abs. 5 der RSPO wird beschlossen, dass die Bewertung von Prüfungsleistungen innerhalb von 5 Wochen nach Ablegen der Prüfung erfolgen muss, spätestens jedoch bis 10 Tage vor der Wiederholungsklausur.

  2. Grundsatzbeschluss bezüglich der Anrechnung von Prüfungsleistungen

    Der Prüfungsausschuss beschließt, Anerkennungsempfehlungen der Studiengangskoordinatoren/innen bis auf weiteres ohne weitere Prüfung zu übernehmen. Dies gilt nicht für abgelehnte Anerkennungsanträge, gegen deren Ablehnung Widerspruch eingelegt wurde. Die seit November 2012 eingegangenen Anerkennungsanträge, die von den Studiengangskoordinatoren/innen befürwortet wurden, werden noch einmal bestätigt.

  3. Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten: max. Dauer u. Attest
    Für die Verlängerung der Abschlussarbeit im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik aufgrund von Krankheit bedarf es eines amtsärztlichen Attests.
    Die Verlängerung der Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten aufgrund fachlicher oder krankheitsbedingter Gründe kann maximal um die Hälfte der Regelbearbeitungszeit erfolgen. Die Abschlussarbeit muss neu begonnen werden, wenn mehr als die Hälfte der Regelbearbeitungszeit durch Verlängerungen überschritten wird.

  4. Fristsetzung für die Themenrückgabe bei Masterarbeiten in den Studiengängen "Management und Marketing" sowie "Finance, Accounting,Taxation & Supplements"
    Die Themenrückgabe für die Abschlussarbeiten der o. g. Studiengänge kann innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

 

Prüfungsausschuss

Vorsitzender des Prüfungsausschusses: Univ.-Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer

Strategie & Qualitätsmanagement in Studium & Lehre