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Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 01.02.2017

  1. Zukünftiger Umgang mit der Nichtabsolvierung von undifferenzierten Modulen hinsichtlich des Studienabschlusses

    Der Prüfungsausschuss beschließt, dass eine Umwandlung von differenziert bewerteten Modulen in eine undifferenzierte Bewertung erfolgen kann, sofern letztere nicht absolviert wurden und eine unmittelbare Studienzeitverlängerung aus der Mehrerbringung von Prüfungsleistungen resultieren würde. Die Umwandlung bezieht sich ausschließlich auf die Module, die gem. der geltenden Studienordnung regulär in undifferenzierter Form absolviert werden können. Des Weiteren kann die Umwandlung nur für Module beantragt werden, deren Benotung besser oder gleich dem Gesamtdurchschnitt (vor der Umwandlung) ist. Die Umwandlung ist in Schriftform, unter Nennung der umzuwandelnden Module durch die/den Studierende/n beim Studien- und Prüfungsbüro zu beantragen.

  2. Ausstellung einer Zeugnisanlage im Studiengang Betriebswirtschaftlehre
    Ab dem 10.02.2017 werden Absolventen des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre mit den Abschlussunterlagen eine Anlage zum Zeugnis ausgehändigt. Eine rückwirkende Ausstellung dieser Bescheinigung ist ausgeschlossen.

  3. Pflicht zur unverzüglichen Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
    Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland muss unverzüglich, spätestens jedoch 6 Monate nach Rückkehr vom Studienaufenthalt im Ausland, beantragt werden.

 

Prüfungsausschuss

Vorsitzender des Prüfungsausschusses: Univ.-Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer

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