Anzahl der Versuche im Noten- u. Punktekonto
Ab dem 01.10.2015 treten die Regelungen der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung zur Prüfungswiederholung in Kraft. Demnach dürfen nicht bestandene Modulprüfungen zweimal wiederholt werden (insgesamt drei Versuche). Die Anzahl Ihrer bereits absolvierten Versuche können Sie dem Noten- und Punktekonto entnehmen. Die dort angezeigte Versuchsanzahl berücksichtigt nur Versuche, die nach dem 01.10.2015 absolviert wurden.