Was passiert, wenn ich während einer Prüfung krank werde?
Wenn Sie sich während einer Prüfung aus Krankheitsgründen nicht mehr in der Lage fühlen, die Prüfung zu beenden und diese abbrechen, müssen Sie den nachträglichen Wegfall der Prüfungsfähigkeit nachweisen. Dazu müssen Sie dem Prüfungsbüro innerhalb von drei Werktagen (inkl. Klausurtag und Samstage) eine schriftliche Stellungnahme und ein ausführliches ärztliches Gutachten zusenden. Das Gutachten muss den Krankheitsverlauf, die Symptome und deren plötzliches Auftreten während der Prüfung eindeutig erklären.