Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.07.2024 ein neues Verfahren zum Nachteilsausgleich beschlossen:
Merkblatt zum Nachteilsausgleich
Bitte beachten Sie:
Die bereits in der Vergangenheit beantragten Nachteilsausgleiche bleiben unangetastet. Die Studierenden, denen ein Nachteilsausgleich gewährt wurde, werden lediglich über die neuen Fristen informiert.