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Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.07.2024 ein neues Verfahren zum Nachteilsausgleich beschlossen:

Merkblatt zum Nachteilsausgleich

Bitte beachten Sie:
Die bereits in der Vergangenheit beantragten Nachteilsausgleiche bleiben unangetastet. Die Studierenden, denen ein Nachteilsausgleich gewährt wurde, werden lediglich über die neuen Fristen informiert.

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