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Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Für eine Bewerbung benötigen Sie einen berufsqualifizierenden deutschen oder gleichwertigen ausländischen Hochschulabschluss.

Sie müssen mindestens 30 ECTS-Punkte in Volkswirtschaftslehre, mindestens 18 ECTS-Punkte in quantitativen Methoden (Mathematik, Statistik oder Ökonometrie) und mindestens 72 ECTS in der Summe aus beiden Bereichen nachweisen. Zudem müssen mindestens 6 ECTS in Veranstaltungen der theoretischen Mikroökonomie nachgewiesen werden. All diese Leistungen müssen im Rahmen vorangegangener berufsqualifizierender Studiengänge erworben worden sein. Diese Leistungen müssen zum Ende des Bewerbungszeitraums schriftlich vorliegen.

Fehlende Leistungen können weder nachgereicht noch nachgeholt werden.

Bewerbende, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch erste Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie bereits, wenn durch Ihr deutsches Abiturzeugnis sechs Jahre Schulenglisch nachgewiesen werden kann.

Informationen zum Nachweis von Englischkenntnissen

Sie müssen Ihre Deutschkenntnisse nachweisen, wenn Sie Ihren Abschluss an einer Hochschule erworben haben, in der Deutsch nicht Unterrichtssprache ist. Beachten Sie hierbei, dass für die Bewerbung und endgültige Immatrikulation an der Freien Universität Berlin unterschiedliche Sprachnachweise verlangt werden.

Informationen zum Nachweis von Deutschkenntnissen

Sie haben Ihr Bachelorstudium an einer Hochschule absolviert, an der Ihre Leistungen abweichend vom European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) wiedergegeben werden?

Einen Umrechnungsschlüssel erhalten Sie von Ihrer zeugnisausstellenden Hochschule. Ohne dessen Bereitstellung kann nicht gewährleistet werden, dass Ihre Studienleistungen im Rahmen des Auswahlprozesses durch die Freie Universität Berlin korrekt in das ECTS übertragen werden können.

Im Bewerbungsprozess muss das Selbstauskunftsformular (Anlage 2) aus der Zugangssatzung mit den Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen und Auswahlpunkten vollständig ausgefüllt eingereicht werden.