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Bewerbungszeiträume

Zum ersten Fachsemester: 15. April bis 31. Mai

Zum höheren Fachsemester (Sommer): 01. Dezember bis 15. Januar

Zum höheren Fachsemester (Winter): 15. April bis 31. Mai

Je nachdem, in welcher Phase Ihres Studiums Sie sich derzeit befinden, kann für Sie eine Bewerbung zum ersten oder zu einem höheren Fachsemester in Frage kommen. Unabhängig von der Art Ihrer Bewerbung gelten für eine Zulassung zu unserem zulassungsbeschränkten Masterprogramm die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für eine Teilnahme am Auswahlverfahren.

Die rechtliche Grundlage für das Auswahlverfahren bildet die Zugangssatzung des Master in Public Economics.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Für eine Bewerbung benötigen Sie einen berufsqualifizierenden deutschen oder gleichwertigen ausländischen Hochschulabschluss.

Sie müssen mindestens 30 ECTS-Punkte in Volkswirtschaftslehre, mindestens 18 ECTS-Punkte in quantitativen Methoden (Mathematik, Statistik oder Ökonometrie) und mindestens 72 ECTS in der Summe aus beiden Bereichen nachweisen. Zudem müssen mindestens 6 ECTS in Veranstaltungen der theoretischen Mikroökonomie nachgewiesen werden. All diese Leistungen müssen im Rahmen vorangegangener berufsqualifizierender Studiengänge erworben worden sein. Diese Leistungen müssen zum Ende des Bewerbungszeitraums schriftlich vorliegen.

Fehlende Leistungen können weder nachgereicht noch nachgeholt werden.

Bewerbende, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch erste Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie bereits, wenn durch Ihr deutsches Abiturzeugnis sechs Jahre Schulenglisch nachgewiesen werden kann.

Informationen zum Nachweis von Englischkenntnissen

Sie müssen Ihre Deutschkenntnisse nachweisen, wenn Sie Ihren Abschluss an einer Hochschule erworben haben, in der Deutsch nicht Unterrichtssprache ist. Beachten Sie hierbei, dass für die Bewerbung und endgültige Immatrikulation an der Freien Universität Berlin unterschiedliche Sprachnachweise verlangt werden.

Informationen zum Nachweis von Deutschkenntnissen

Sie haben Ihr Bachelorstudium an einer Hochschule absolviert, an der Ihre Leistungen abweichend vom European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) wiedergegeben werden?

Einen Umrechnungsschlüssel erhalten Sie von Ihrer zeugnisausstellenden Hochschule. Ohne dessen Bereitstellung kann nicht gewährleistet werden, dass Ihre Studienleistungen im Rahmen des Auswahlprozesses durch die Freie Universität Berlin korrekt in das ECTS übertragen werden können.

Im Bewerbungsprozess muss das Selbstauskunftsformular (Anlage 2) aus der Zugangssatzung mit den Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen und Auswahlpunkten vollständig ausgefüllt eingereicht werden.

Zusatzvoraussetzungen für Bewerbungen zum ersten Fachsemester

Eine Bewerbung zum ersten Fachsemester ermöglicht einen nahtlosen Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium und ist bei uns nur zum Wintersemester möglich.

Sie haben Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen oder können der Bewerbung Ihr Bachelorzeugnis noch nicht beifügen? Ersatzweise reicht uns auch ein aktueller Leistungsnachweis (z.B. Transcript of Records) aus Ihrem laufenden Bachelorstudium. Voraussetzungen hierbei ist ein Nachweis des erfolgreichen Abschlusses von mindestens 2/3 des Gesamtpensums an ECTS-Punkten (2/3-Bescheinigung).

Die Bewerbung geht dann mit dem aktuellen Leistungsstand in das Auswahlverfahren ein. Weiterhin muss der Studienabschluss spätestens am Ende des ersten Semesters im Masterstudium vorliegen.

Zusatzvoraussetzungen für Bewerbungen zum höheren Fachsemester

Wenn Sie bereits in einem anderen Masterprogramm immatrikuliert sind und über einen Wechsel Ihres Studiums nachdenken, sollten Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum höheren Fachsemester erfüllen. Ein Einstieg ist hier sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich.

Als Nachweis hierfür fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und ein ein Transcript of Records aus einem Masterstudium mit anrechenbaren Masterleistungen oder angemeldeten Prüfungsleistungen bei.

Falls Sie ihr Studium bei uns für längere Zeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt in einem höheren Fachsemester wieder einsteigen wollen, ist dies nur möglich, wenn sie noch keine Prüfungsleistung des Masters endgültig nicht bestanden haben.

Eine Zulassung für höhere Fachsemester ist nur innerhalb der Regelstudienzeit von vier Semestern möglich.

Auswahlkriterien

Sofern Sie unsere fachlichen und sprachlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, nehmen Sie an unserem Auswahlverfahren teil. Dabei werden Ihren der Bewerbung beigefügten Leistungen Auswahlpunkte zugerechnet. Anschließend wird eine Rangliste aller Bewerberinnen und Bewerber entsprechend dieser Auswahlpunkte erstellt.

Für die Abschlussnote Ihres der Bewerbung beigefügten Abschlusses können maximal 50 Auswahlpunkte (Note: 1,0) vergeben werden. Eine Tabelle zur Umrechnung Ihrer Note in Auswahlpunkte finden Sie in der Zugangssatzung.

Zusätzlich kann die Abschlussnote durch das erfolgreiche Bestehen bestimmter Studienfächer im Umfang von mindestens 5 ECTS mit einer Note von mindestens 2,3 aufgewertet werden kann. Zu diesen Fächern gehören Kurse, die folgende Themengebiete vollständig abdecken:

Finanzwissenschaft: Ausgabenpolitik, Finanzwissenschaft: Einnahmepolitik, Spieltheorie, Ökonometrie, Mathematik

Insgesamt können so maximal 20 zusätzliche Punkte für das Auswahlverfahren vergeben werden.

Für die Auswahl zum höheren Fachsemester werden weitere Auswahlkriterien angewendet, die die Zulassungsstelle der Freien Universität Berlin zentral festsetzt.

Informationen über die Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte höhere Semester

Abweichungen von dieser Regel können sich durch sogenannte Wartesemester- und Härtefallquoten ergeben.

Informationen zu Studiengebühren

Die Freie Universität Berlin erhebt – außer für weiterbildende Studienangebote und für die Gasthörerschaft –  keine Studiengebühren, sondern nur so genannte Semestergebühren und Semesterbeiträge.

Informationen zu Semestergebühren und Semesterbeiträgen

Bescheide

Weitere Informationen zum Zeitpunkt des Versandes von Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheiden finden Sie hier.


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