Universidad Torcuato Di Tella (UTDT), Buenos Aires, Argentinien
Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft unterhält eine Austauschkooperation mit der Universidad Torcuato di Tella (UTDT) in Buenos Aires, Argentinien.
Die UTDT befindet sich im Wohnviertel Belgrano im Norden der Stadt Buenos Aires. Buenos Aires, die als attraktivste Studentenstadt Lateinamerikas gilt, ist bekannt für seine reiche Kunst- und Kulturszene, seine freundlichen Einwohner und als Tor zu den spektakulären Landschaften Argentiniens.
Im Jahr 2020 war die UTDT die Nummer 1 unter den Privatuniversitäten in Argentinien und eine der besten in Lateinamerika (laut dem QS Ranking) sowie die führende Universität in Argentinien mit den meisten Publikationen pro Fakultät. Die UTDT rangiert auf Platz 1 in Argentinien für Wirtschaftswissenschaft und Ökonometrie (QS 2020), und ihr MBA belegt Platz 1 in Argentinien in Bezug auf akademische Stärke und Wissensproduktion sowie in den Bereichen Finanzen, Wirtschaft und Operations.
Es werden Kurse auf Englisch und Spanisch angeboten. Englischkenntnisse sind auf dem Niveau CEFR B2 nachzuweisen; für die Teilnahme an Kursen auf Spanisch ist ebenfalls ein Nachweis des Niveaus CEFR B2 erforderlich.
Weiterhin besteht die Möglichkeit an Spanisch-Sprachkursen teilzunehmen.
Bewerbungsfrist
Für das akademische Jahr 2025/26: 15. März 2025
Voraussetzungen:
- Bewerben können sich unbefristet an der Freien Universität Berlin immatrikulierte Bachelorstudierende der Wirtschaftswissenschaft (BWL und VWL), die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 3. Semester studieren.
- Bewerber*innen müssen über sehr gute Sprachkenntnisse verfügen:
Englisch mindestens CEFR B2
Spanisch mindestens CEFR B2, wenn Sie an Kursen auf Spanisch teilnehmen möchten. - Es ist notwendig, dass die Bewerber*innen eine angemessene fachliche Qualifikation nachweisen können, da die Partneruniversität über die Zulassung und die Einstufung in einen Studienabschnitt entscheiden.
- Nicht berücksichtigt werden können Bewerber*innen, die vor Stipendienantritt ihr Studium abschließen werden.
- Neben- oder Gasthörende können sich ebenfalls nicht für den Direktaustausch bewerben.
Umfang der Leistungen:
- Bachelorstudierenden in BWL oder VWL stehen 2 Plätze für ein ganzes akademisches Jahr oder 4 Plätze für jeweils ein Semester zur Verfügung.
- Die ausländische Partneruniversität gewährt den Studierenden der Freien Universität den Erlass der Studiengebühren. Es besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich um finanzielle Förderung beim DAAD oder über PROMOS zu bewerben.
- Es ist eine Zulassung als non-degree student für die Dauer der Stipendienlaufzeit vereinbart worden. Ein Abschluss an der Partneruniversität ist nicht möglich. Die Anrechenbarkeit der im Ausland belegten Kurse ist mit dem/r zuständigen Studiengangskoordinator:in zu klären.
- Die empfohlene Kurswahl pro Semester sind 4-5 Kurse, ca. 30 ECTS.
Bewerbungsunterlagen:
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein, damit Fragen rechtzeitig geklärt werden können. Gerne können Sie ein persönliches Beratungsgespräch im International Office des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft vereinbaren.
Folgende Unterlagen müssen spätestens bis zum Bewerbungstermin vollständig eingehen:
- Das ausgefüllte Bewerbungsformular
- Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2025
Mit Angabe der Studienfächer und Semesterzahl - dieses können Sie im Portal der Studierendenverwaltung herunterladen. - Leistungsübersicht aus Campus Management
"Leistungsübersicht über begonnene und abgeschlossene Modulleistungen" - dieses können Sie im Campus Management unter dem Reiter "Noten & Punkte" herunterladen.
- Tabellarischer Lebenslauf
in englischer Sprache mit Foto. - Motivationsschreiben
Eine ausführliche Darstellung des Studienvorhabens in englischer Sprache auf max. 2 Seiten.
Folgende Fragen könnten Ihnen dabei als Leitfaden dienen:
Was sind die Gründe, die Sie zu Ihrer Studienfachwahl geführt haben? Warum möchten Sie in im Gastland studieren? Welches Fach möchten Sie im Auslandssemester studieren? Auf welches Themengebiet innerhalb Ihres Faches möchten Sie sich im Auslandssemester konzentrieren und warum? Welchen Vorteil bietet Ihnen dieser Studienaufenthalt für Ihr weiteres Studium an der Freien Universität? Nach welchen Kriterien haben Sie die Partneruniversitäten ausgewählt? Warum sind gerade Ihre ersten Präferenzunis für Ihren weiteren Studienverlauf förderlich?
- Ein Empfehlungsschreiben
in englischer Sprache von einem/r Dozierenden des Fachbereichs.
Bitte geben Sie den Gutachtenden das im Downloadbereich zur Verfügung stehende Formular. Das Empfehlungsschreiben sollte als PDF-Dokument direkt von dem Dozierenden an das International Office des Fachbereichsgeschickt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens verbleibt das Empfehlungsschreiben bei uns; eine Rückgabe an die Bewerber:innen sowie die Weiterleitung an Stellen außerhalb der Freien Universität Berlin ist i. d. R. ausgeschlossen. - Sprachnachweise
Englisch: mindestens CEFR B2
Spanisch: mindestens CEFR B2, wenn Sie an Kursen auf Spanisch teilnehmen möchten.
Die Sprachnachweise dürfen zur Bewerbungsfrist nicht älter als 2 Jahre sein.
Kostenlose Sprachtests bietet dasSprachenzentrum der Freien Universität Berlin an.
Bitte schicken Sie alle Unterlagen als PDF an international@wiwiss.fu-berlin.de
Weitere Informationen in der UTDT Informationsbroschüre
- Erlass der Studiengebühren
Die Nominierung an einer Partneruniversität beinhaltet immer den Erlass der dortigen Studiengebühren. - Zulassung als non-degree student
Im Rahmen unserer Austauschvereinbarungen ist grundsätzlich eine Zulassung als non-degree student für die Dauer der Stipendienlaufzeit vereinbart worden. Ein Abschluss an der Partneruniversität ist daher generell nicht möglich. - Anrechenbarkeit von Kursen
Die Anrechenbarkeit der im Ausland belegten Kurse klären Sie mit Ihrem Studiengangkoordinator:in an der Freien Universität vor Antritt des Auslandsaufenthaltes. - Beurlaubung
Die Studierenden können sich für das Auslandsstudium für ein oder zwei Semester beurlauben lassen.
Die Daten von Bewerber:innen werden in Übereinstimmung mit dem "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen nicht erfolgreicher Bewerber*innen werden nach einer angemessenen Frist vernichtet.