Vor dem Auslandsaufenthalt
Ihre Bewerbung war erfolgreich.
Wir gratulieren!
Jetzt beginnen die Vorbereitungen zu Ihrem Auslandsaufenthalt:
Erste Schritte
- Das International Office des Fachbereichs nominiert Sie an der Partnerhochschule und informiert Sie per Email darüber.
- Die Partneruniversität meldet sich direkt bei Ihnen mit Informationen zum Anmeldeverfahren.
Bitte schicken Sie die erforderlichen Anmeldeunterlagen an die Gast-Universität und achten Sie auf Anmeldefristen. - Nach der Zulassung durch die Partneruniversität erhalten Details zum Semesterstart, der Kurswahl und den Unterkünften.
Learning Agreement (OLA)
- Das Learning Agreement, der Studienvertrag, dokumentiert Ihr Studienvorhaben im Ausland und regelt die Anrechenbarkeit der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Studierende, die am Erasmus+ Programm teilnehmen, füllen das Online-Learning Agreement (OLA) auf der Plattform aus.
- Die Anleitung für WiWiss-Studierende zur Erstellung und Bearbeitung des Online Learning Agreements führt Sie durch alle Bearbeitungsschritte.
- "Responsible at the Sending Institution" ist Sandra Hallscheidt, Funktion: Erasmus Departmental Coordinator, Email: international@wiwiss.fu-berlin.de
- Wichtig:
Auf dem Beiblatt zum OLA für WiWiss-Studierende (pdf) klären Sie mit Ihrer Studiengangskoordination oder den jeweiligen Modulverantwortlichen die mögliche Anrechnung Ihrer Kurswahl im Ausland. Mit der Unterschrift auf dem Beiblatt wird die Anrechenbarkeit garantiert.
Bitte schicken Sie das unterschriebene Beiblatt an: international@wiwiss.fu-berlin.de.
Nur bei Vorlage des Beiblatts kann das OLA abgezeichnet werden.
- Alle Teilnehmenden am Erasmus+ Programm sind verpflichtet, weitere Unterlagen / Dokumente beim Erasmus-Team im Student Mobility Office der FU Berlin abzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Annahme des Erasmus-Studienplatzes, unabhängig davon, ob ein Mobilitätszuschuss gezahlt wird oder nicht.
- Studierende, die im außereuropäischen Ausland studieren und an anderen Austauschprogrammen teilnehmen, dokumentieren Ihr Studienvorhaben bitte auf dem Beiblatt zum OLA (pdf) und klären die Anrechenbarkeit der ausländischen Leistungen mit Ihrer Studiengangskoordination oder den Modulverantwortlichen.
- Sollte die Gastuniversität noch nicht am OLA Verfahren teilnehmen, können Sie das Learning Agreement Formular bis 2020/21 verwenden. Dieses ist hier hinterlegt.
Urlaubssemester oder nicht
- Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren, bleiben an der Freien Universität Berlin immatrikuliert.
- Sie können sich regulär zurückmelden oder ein Urlaubssemester beantragen.
- Die Beurlaubung beantragen Sie bei der Studierendenverwaltung.
Bitte geben Sie bei der Beantragung an, mit welchem Austauschprogramm Sie ins Ausland gehen. - Weitere Informationen zum Urlaubssemester, Rückerstattung des Sozialbeitrags für das Studentenwerk sowie Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket finden Sie hier.
Unterkunft
- Für die Unterkunftssuche im Ausland sind Sie selbst verantwortlich.
- Die Partneruniversitäten informatieren Sie über ggf. verfügbare Wohnheimplätze, WG-Zimmer etc.
- Erste Informationen sind auch im Blackboardkurs "Wiwiss Auslandsstudium _-praktikum" verfügbar.
Auslands-BAföG
- Der Mobilitätszuschuss des Erasmus-Programms und Auslands-BAföG sind miteinander kombinierbar.
- Hilfreiche Informationen zu Anspruch und Beantragung des Auslands-BAföG sind auf den Internetseiten des BMBF hinterlegt.
- Unterschriften für die BAföG-Dokumente erhalten Sie vom Prüfungsbüro des Fachbereichs.
Finanzielle Unterstützung mit Promos
Studierende, die ihr Auslandsstudium außerhalb Europas verbrinen, können sich bis zum 30.4. oder 30.11. eines Jahres für ein Promos-Stipendium bewerben, das von der FU Berlin vergeben wird.
Versicherungen
- Krankenversicherung
Studierende, die bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben eine europäische Krankenversicherungskarte. Lassen Sie sich zum Umfang des Versicherungsschutzes von Ihrer Krankenkasse beraten.
Studierende, die privat krankenversichert sind, erkundigen sich bitte ausführlich bei ihrer Kasse, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz im Ausland gewährleistet ist oder ob eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss.
Da in beiden Fällen der Umfang der abgedeckten Leistungen oftmals nicht ausreicht, wird empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese Empfehlung gilt insbesondere für Länder, mit denen kein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen existiert.
- Unfall- / Haftpflichtversicherung
Mit der Immatrikulation sind Studierende der Freien Universität Berlin automatisch und kostenlos unfall- und betriebshaftpflichtversichert.
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht im Ausland!
Da der Stipendiengeber (z.B. EU-Kommission, DAAD oder die Freie Universität Berlin) nicht für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt entstehen, empfiehlt es sich generell, für die Dauer des Auslandsstudienaufenthaltes folgende Zusatzversicherungen abzuschließen.
- Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport (auch im Todesfall)
- Unfallversicherung mit Auslandsschutz
- Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz
Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen (Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung) – nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD.