Praktikum
In einem eigenständig organisierten Praktikum können Sie Ihr erlerntes Wissen und Ihre erworbenen Kompetenzen in einer Vielzahl von Tätigkeitsfeldern anwenden und vertiefen.
Da das Praktikum ein Pflichtbestandteil Ihres Studiums ist, bietet sich Ihnen hier die Gelegenheit, im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum bei einer öffentlichen Institution, wie z.B. einem Ministerium, einem Wirtschaftsverband oder einer NGO zu absolvieren. Viele dieser Arbeitgeber stellen nur Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten ein. Dass unser Master in Public Economics ein solches Pflichtpraktikum vorsieht, kann also zum entscheidenden Vorteil für Sie werden.
Das Praktikum lässt sich sehr gut in der langen vorlesungsfreien Zeit im Sommer absolvieren. Da viele interessante Stellen nur mit einigem Vorlauf vergeben werden, sollten Sie sich schon zu Beginn Ihres zweiten Semesters um einen Praktikumsplatz für den Sommer kümmern.
- Der Inhalt des Praktikums muss einen hinreichenden Bezug zu Ihrem Studium darstellen. Der Schwerpunkt Ihres Praktikums muss daher auf der volkswirtschaftlichen Analyse politischer Fragestellungen liegen.
- Der volle Arbeitsumfang des Praktikums muss ca. 540 Arbeitsstunden betragen. Um sich ein Vollzeitpraktikum mit 40 Arbeitsstunden die Woche anrechnen zu lassen, müssten Sie demnach ein ca. 13,5-wöchiges Praktikum absolvieren
- Weiterhin werden nur Praktika anerkannt, die Sie nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums bzw. im Idealfall während Ihres Masterstudiums absolviert haben.
Geeignete Stellen finden Sie oftmals bei
- Forschungsinstituten (z.B. ifo Dresden, DIW Berlin, IZA Bonn)
- Bundesministerien (z.B. BMF, BMWi, BMAS)
- Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberverbänden (z.B. DIHK, IHK Berlin, DGB, Verdi)
- Banken (z.B. Deutsche Bundesbank, EZB)
- Unternehmensberatungen (z.B. Rambøll Management, McKinsey)
- politische Parteien
- NGOs
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, das Praktikum in einem Stück zu absolvieren. Da dies jedoch nicht immer möglich ist, können in begründeten Fällen auch mehrere Praktika oder ein aufgeteiltes Praktikum anerkannt werden. Wichtig hierbei ist, dass insgesamt ein Umfang von ca. 540 Arbeitsstunden absolviert werden muss. Bitte stimmen Sie dies rechtzeitig mit Ihrer Studiengangskoordination ab.
Sobald Sie Ihr Praktikumszeugnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, reichen Sie dieses als Nachweis bei der Studiengangskoordination ein (bitte immer unter Angabe Ihrer Matrikelnummer sowie Ihrer E-Mail-Adresse). Im Falle einer erfolgreichen Anerkennung des Praktikums, wird ein entsprechendes Anerkennungsschreiben direkt ans Prüfungsbüro weitergeleitet, sodass Sie nichts weiter unternehmen müssen. Sollten wir Rückfragen haben, werden wir Sie direkt per E-Mail kontaktieren.