Bewerbung & Zulassung
Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über das Bewerbungsprozedere gegeben werden. Eine Bewerbung ist grundsätzlich nur innerhalb des Bewerbungszeitraums möglich. Außerdem werden nur vollständige Anträge von der Zulassungsstelle bearbeitet!
Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie alle rechtlichen Zulassungskriterien erfüllen. Eine kurze Zusammenfassung derselben, sowie ergänzende Informationen finden Sie im Folgenden. Diese Darstellung sollte eine eingehende Beschäftigung mit der Zugangssatzung allerdings keinesfalls ersetzen! In fachlicher Hinsicht gehen wir bei Antritt des Masterstudiums von einem angemessenen Kenntnisstand aus, der ggf. durch das im Reader angegebene Literaturstudium nachzuholen ist.
- Informationen zum Bewerbungsprozess erhalten Sie hier.
- Für Ihre Bewerbung füllen Sie bitte vorab unser Selbstauskunftsformular aus, und laden dieses mit in Ihre Bewerbung im Reiter "Zusätzliche Dokumente für das Auswahlverfahren der Hochschule" hoch.
Studienbeginn: jedes Wintersemester
Bewerbungszeitraum: Informationen hierzu finden Sie unter Bewerbung und Zulassung (Ein Nachreichen von Unterlagen ist nicht zulässig, mit einem Bescheid können Sie ab Mitte/Ende Juli rechnen)
Studiensprache: hauptsächlich Deutsch, einzelne Module in englischer Sprache
Gebühren: keine Teilnahmegebühren, aber allgemeine Semestergebühren/-beiträge (mehr unter Gebühren)
Zulassungsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen gem. § 3 Abs. 1 Zugangssatzung
(ab Wintersemester 2025/26)
Zugangs- voraussetzungen |
Nachweis bei der Bewerbung |
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Bachelor-Abschluss in Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften oder ein äquivalenter ausländischer Hochschulabschluss (im Umfang von mind. 180 ECTS Leistungspunkten) |
Abschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. (Hinweis: Die Freie Universität Berlin berechnet keine Gesamtnote aus Einzelnoten für Sie!) An der Freien Universität Berlin immatrikulierte Studierende können statt des Transcript of Records eine Bescheinigung des für ihren Studiengang zuständigen Prüfungsbüros einreichen, aus der der aktuelle Leistungsstand sowie die vorläufige Gesamtnote hervorgehen. Grundsätzlich gilt, dass die im Bachelorstudiengang zu erbringenden Leistungen für jeden Studienbestandteil vollständig und erfolgreich abgeschlossen sein müssen, aber ggf. erst zwei Drittel bescheinigt sein müssen. |
ECTS die im Transcript of Records oder dem Abschlusszeugnis enthalten sein müssen: |
1. mind. 40 ECTS Punkte in Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften: → aus den folgenden Bereichen:
2. mind. 18 ECTS-Punkte aus den folgenden Bereichen:
davon mindestens 12 ECTS in Grundlagen der Mathematik und Statistik. Die 12 ECTS müssen in reinen Mathematik- oder Statistikkursen erbracht worden sein. 3. mindestens 5 ECTS in Mikroökonomie Eine befristete Zulassung kann vorgenommen werden, wenn die erforderlichen Punkte bis zum Abschluss erbracht werden können. Die Zulassung ist demnach so lange befristet, bis die endgültige Erfüllung der Voraussetzungen aus § 2 Abs. 1 VergS (d.h. Nachweis der ggf. fehlenden ECTS-Punkte) nachgewiesen wird. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen mind. 5 ECTS in Mikroökonomie und 18 ECTS in quantitativen Methoden insgesamt abgeschlossen sein. Weiterhin müssen Sie bereits 27 von den geforderten 40 ECTS in FACTS Fächern und insgesamt 12 ECTS in Mathematik/Statistikkursen erworben haben. |
Nachweis der Fähigkeit, Themen aus dem Bereich der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaft unter Anleitung nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten zu können |
Der Nachweis muss durch die Abschlussarbeit zum Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (i. d. R. Bachelorarbeit) erbracht werden, in der ein wirtschaftswissenschaftliches Thema mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet wurde (z.B. empirisch, experimentell, modelltheoretisch). Sollte die Abschlussarbeit bis zum 31.05. noch nicht vorliegen muss alternativ eine umfangreiche Seminararbeit (mind. 12 Textseiten!) eingereicht werden. Außerdem ist in diesem Fall ebenfalls bis zum 31.05. die Themenbestätigung und Anmeldung zur Bachelorarbeit einzureichen. Die Abschlussarbeit oder Seminararbeit muss ein Thema aus der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, Finanzierung, internen/externen Unternehmensrechnung sowie affinen Bereichen behandeln. Ein affiner Bereich muss einen unmittelbaren Bezug zu den vorstehend genannten Themen aufweisen. Sowohl die Bachelorarbeit als auch die Seminararbeit sind ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Arbeit Angaben zu Lehrstuhl und Betreuer enthalten muss! |
Sprachnachweis |
Gefordert ist das Sprachniveau B2 GER. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. |
HINWEIS |
Unterlagen die über die geforderten Unterlagen hinaus gehen, werden keiner Prüfung unterzogen und werden bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt (z.B. Lebensläufe, Motivationsschreiben, Praktikabescheinigungen, etc.)! Bitte beachten Sie § 4 Abs. 4 u. 5 der Zugangssatzung, d.h. wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Chance auf eine Auswahl verbessern, wenn Sie z.B. einen Beleg beifügen, dass Sie zu den besten 20 % des Abschlussjahrgangs gehören. |
Unter folgendem Link haben FACTS - Interessenten die Möglichkeit einen Self-Assessment Test durchzuführen. Sie können sich so selbst ein Bild davon machen, ob Sie das erforderliche Grundwissen für den Studiengang mitbringen oder ob es Bereiche gibt, bei denen Sie Ihre Kenntnisse auffrischen müssten, wenn Sie sich um einen Studienplatz bewerben. Die Teilnahme an dem Test ist nicht obligatorisch.
Bei einer Bewerbung zum höheren Fachsemester sind neben den obligatorischen Erfordernissen unter 1) bis 4) weitere Kriterien zu erfüllen. So sind mit jedem höheren Fachsemester mindestens 24 ECTS-Punkte in einem bereits begonnenen Masterstudium nachzuweisen, die im Programm des FACTS-Master angerechnet werden können. Bei einer Bewerbung zum 2. (bzw. 3.) Fachsemester müssen somit mind. 24 (bzw. 48) ECTS-Punkte in einem Masterstudium bestanden worden sein. Der entsprechende Nachweis ist innerhalb der Bewerbungsfrist zu führen. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist ist zumindest eine verbindliche autorisierte Klausuranmeldung zu belegen. Auch sind (möglichst detaillierte) Kursbeschreibungen beizufügen; es sind nur Kurse anrechenbar, die dem im FACTS-Master angebotenen Kursen (siehe hierzu die Modulbeschreibungen in der StO/PO) inhaltlich grundsätzlich entsprechen. Diese Feststellung erfolgt durch eine Einzelfallprüfung.