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Anerkennung von Studienleistungen

Für den Antrag auf Anerkennung einer auswärtigen Prüfungsleistung (z.B. im Erasmus Programm oder im Direktaustausch Programm der FU Berlin) ist der jeweilige Fachprüfer zuständig, dessen Lehrangebot am ehesten der  Thematik der Prüfungsleistung entspricht. Die Professur Corneo ist zuständig für den Bereich öffentliche Finanzen. Beachten Sie dazu die Hinweise unter Internationales .

Für die Anerkennung von auswärtigen Prüfungen durch die Professur für öffentliche Finanzen laden Sie bitte das Formblatt herunter und füllen Sie die mit gelblichem Hintergrund markierten Felder (im Acrobat Reader) aus. Das Formblatt gilt nicht für andere Lehrstühle

Richten Sie Ihre Anfrage mit allen hier aufgeführten Unterlagen bitte an vwlsb@zedat.fu-berlin.de

  • das ausgefüllte Formblatt (für jede Prüfungsleistung ist ein getrenntes Formblatt erforderlich)
  • das ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement oder ggf. ein Ausdruck der email, in der Ihnen eine Anerkennung der Prüfungsleistung zugesagt wurde
  • das Transcript of Record

Wenn die Anerkennung nicht bereits zugesagt wurde, sind Unterlagen vorzulegen, aus denen die Benotung der Prüfung (z.B. ECTS Grade), der Inhalt (Modulbeschreibung, Literaturgrundlagen) und die Dauer der Lehrveranstaltung (in SWS oder ECTS Credits), sowie die Art der Prüfung (Klausur, Hausarbeit, Präsentation, mündliche Prüfung) hervorgehen.

Nur wenn alle Unterlagen vorhanden sind, kann Prof. Dr. Dr. Corneo die Anrechnung vornehmen!

 

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