Hinweise für Hochschulwechsler und Quereinsteiger
... zur Bewerbung und Fachsemestereinstufung im BA Economics
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Beachten Sie auch die Hinweise zu Bewerbung und Zulassung für höhere Fachsemester am FB Wirtschaftswissenschaft! Die Bewerbung erfolgt auf den Webseiten des Bereichs Bewerbung und Zulassung der FU Berlin. Fragen zu Bewerbung und Immatrikulation beantwortet der Info-Service der FU Berlin.
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Hochschulwechsler/innen können sich für das nächsthöhere Fachsemester bewerben, das der Semesterzahl im vorherigen Fachstudium an einer anderen Hochschule folgt. Dazu müssen Ihre bisherigen Prüfungsleistungen von Inhalt und Umfang (Leistungspunkte) her dem BSc VWL an der FU entsprechen: Es können nur solche Leistungen anerkannt werden, die vom Inhalt und Umfang (Zahl der Leistungspunkte) her weitgehend den in den Ordnungen des BSc VWL vorgesehenen Modulen entsprechen!
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Bitte überprüfen Sie selbst an Hand des Studienverlaufsplans und der Prüfungs- und Studienordnungen, für ob für Sie eine Zulassung für das nächsthöhere (oder zumindest in das gleiche) Fachsemester wie das zuletzt studierte Fachsemester in Frage kommen! Sie sollten zumindest 80% der nach dem Studienverlaufsplan vorgesehenen Prüfungsleistungen abgeschlossen haben. Zum Beispiel: für eine Einstufung in das 2. Fachsemester sollten Sie zumindest 4 anrechenbare Modulleistungen erfolgreich absolviert haben. Eine Vorabprüfung vor Ihrer Bewerbung ist leider nicht möglich!
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Beachten Sie dazu den Studienverlaufsplan für den BSc VWL und die Prüfungs- und Studienordnung!
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Falls Ihre Bewerbung erfolgreich ist, erhalten Sie eine vorläufige Zulassung unter Vorbehalt. Legen Sie diese vor der Immatrikulation zusammen mit Ihrer Notensammelbescheinigung (Auflistung aller Noten und Leistungspunkte) beim Koordinator des BSc VWL vor!
Sie erhalten dann einen Einstufungsbescheid, den Sie zusammen mit der vorläufigen Zulassung bei der Zulassungstelle der FU Berlin zur Immatrikulation vorlegen. Sie sollten sich erst dann an Ihrer bisherigen Universität exmatrikulieren, wenn der Vorbehalt der Zulassung durch die Zulassungsstelle aufgehoben wurde!
- Nach erfolgter Immatrikulation können Sie Ihre bisherige Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Beachten Sie die dazu die Hinweise zur Anerkennung von Kursen aus einem früheren Studium oder einer anderen Universität!