Mitarbeiterfotos - Anforderungen wirksamer Einwilligung
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist gute gängige Praxis an der Freien Universität Berlin, Bilder von Mitarbeitern nicht ohne ihre Einwilligung im Internet zu veröffentlichen; auf diese Weise wird die Freie Universität Berlin den Rechten ihrer Mitarbeiter, hier ihrem Recht am eigenen Bild gemäß §§ 22,23 KunstUrhG, gerecht.
Eine Einwilligung kann selbstverständlich nur wirksam sein, wenn die oder der Einwilligende wissen, worin sie einwilligen. Bei Veröffentlichungen von Fotos im Netz gehört hierzu die Information darüber, dass heute ein Foto als Ausgangspunkt einer Suche nach Informationen über Personen im Netz ausreicht. Hier erinnere ich an die "Facebook-Gesichtserkennung".
Bitte informieren Sie in Ihrem Bereich über die Notwendigkeit einer entsprechenden Ergänzung der verwendeten Einwilligungserklärungen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Pahlen-Brandt
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Freie Universität Berlin
Ingrid Pahlen-Brandt
Grunewaldstraße 34a
12165 Berlin
Telefon: 030 838 53636
Telefax: 030 838 51294
E-Mail: pahlen@zedat.fu-berlin.de