Erfassung unbenoteter (undifferenzierter) Leistungen
In den aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen sind nitunter Regelungen bzgl. unbenoteter Modulprüfungen enthalten wie bspw:
- Bachelor Volkswirtschaftslehre:
Im Modul Einführung in die Volkswirtschaftlehre erfolgt die Beurteilung der Modulprüfung ausschließlich nur noch undifferenziert in Form von "Bestanden" (BE) oder "Nicht Bestanden" (NB). Bei der Beurteilung der Modulprüfung dürfen keine Noten gebildet und kommuniziert werden.
Einzige Ausnahme:
Studierende anderer Fachbereiche, die dieses Modul im Rahmen ihres 30 Leistungspunkte-Modulangebots belegen und zur Bildung einer Abschlussnote eine differenzierte Bewertung benötigen, werden vom Prüfungsbüro im Rahmen der Prüfungskoordinierung dafür freigeschaltet. - Bachelor Betriebswirtschaftslehre
- Master Economics (§ 3 Abs. 3 sowie § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung):
In den Modulen gemäß § 4 Abs. 3 der Studienordnung müssen die Studierenden für Module im Umfang von 18 Leistungspunkten eine undifferenzierte Beurteilung beantragen. - Master Wirtschaftsinformatik ebenfalls auf Antrag.
Dem Beurteilungsdialog sind die Prüflinge mit einer undifferenzierten Beurteilung zu entnehmen:
BE: Bestanden, NB: nicht Bestanden, offen: Bewertung soll später erfolgen oder es erfolgt keine Bewertung (bspw. mangels Teilnahme an der Prüfung)
Für diese Teilnehmer dürfen im Rahmen der Korrektur keine Noten ermittelt, auf der Klausur vermerkt oder publiziert werden.
Bitte beachten Sie, dass der Punkt "Zur Prüfung zuordnen" ausschließlich vom Prüfungsbüro verwendet wird!
Weitere Hinweise finden Sie in der PDF-Anleitung: Anleitung zur Teilnahme- und Notenerfassung, Punkt 5.2.2 .