Platzbeschränkte Veranstaltungen
Platzbeschränkungen müssen gemäß Beschluss vom 15.06.2016 im Fachbereichsrat genehmigt werden. Es gelten folgende Grundsätze zur Genehmigung von Platzbeschränkungen in Lehrveranstaltungen :
Der Fachbereichsrat wird Platzbeschränkungen von Veranstaltungen bei
- Vorlesungen (1) oder
- Seminaren (2) mit weniger als 12 Teilnehmern pro Dozent
nur bei Vorliegen konkreter Begründungen akzeptieren.
Akzeptable Begründungen sind
- Technische Voraussetzungen wie PC-Pool o.Ä. nötig
- (Mit-)Dozent nicht hauptamtlich an der FU
- fachbereichsexterne Finanzierung der Veranstaltung (insb. ABV)
- kapazitätsbezogene Beschränkungen für fachbereichsexterne Studierende.
Wir weisen darauf hin, dass bei genehmigten Platzbeschränkungen eine Verteilung der Studentinnen auf die Plätze gemäß den Regeln der Satzung für Studienangelegenheiten SfS vorzunehmen ist.
Pflichtveranstaltungen sind von Platzbeschränkungen ausgenommen.
(1) Gilt für die Lehrform (siehe Modulhandbuch) Vorlesung, nicht aber für die Lehrform seminaristische Vorlesung.
(2) Gilt für die Lehrformen Seminar, seminaristischer Unterricht, Proseminar, Hauptseminar, Colloquium, Vertiefungsseminar, Vertiefungsvorlesung, Seminar am PC, Projektkurs.
Sofern bei der Veranstaltungsanmeldung eine Anzahl an Plätzen vermerkt wurde, wird diese ebenfalls in das Vorlesungsverzeichnis übernommen. Wird weiterhin eine Platzbeschränkung vermerkt und im Fachbereichsrat bestätigt, wird beim Import der Veranstaltungsdaten aus dem Vorlesungsverzeichnis in das CampusManagement-System (i.A. 30 Tage vor dem Anmeldezeitraum) diese Anzahl übernommen und die Veranstaltung als platzbeschränkt deklariert. Wird weiterhin eine Platzvergabe durch die AnbieterIn vermerkt, muss eine Anmeldeliste mit den TeilnehmerInnen erstellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Platzbeschränkung bei der Veranstaltungsanmeldung ggf. gesondert begründet werden muss. Weiterhin beachten Sie bitte die gemäß §12 Abs. 2 und folgende der Satzung für Studienangelegenheiten vorgesehenen Regelungen bzgl. der Bildung von Ranggruppen und die Vorabquote in Höhe von 10% für bestimmte Personengruppen gemäß §11Abs. 3. Die konkreten Anmeldemodalitäten und erforderlichen Kontakte dazu sind in den Kommentaren zu beschreiben.
Platzvergabe durch die AnbieterIn (bspw. bei Seminaren) (MVS: keine Studi-Anmeldung):
Diese Vorgehensweise ist ab dem Sommermester 2024 primär zu verwenden. Die konkreten Anmeldemodalitäten sind zusammen mit der Platzbeschränkung mitzuteilen. Eine Platzvergabe durch die Dozierenden sollte folgendermaßen erfolgen:
Das Modul und die zugehörigen Veranstaltungen werden platzbeschränkt mit dem Hinweis, dass die Platzvergabe durch die AnbieterIn erfolgen soll, angemeldet . Die Veranstaltungen werden wie oben erfasst. Die Studierenden können sich jedoch nicht zu den Lehrveranstaltungen anmelden, sondern erhalten dort den Hinweis, dass die Platzvergabe durch die AnbieterIn erfolgt. Die AnbieterIn erstellt eine Teilnehmerliste und senden diese an das Prüfungsbüro. Dort erfolgt die Anmeldung der TeilnehmerInnen zur Veranstaltung. Diese Studierenden können sich weiterhin auch nicht selbstständig abmelden.
Sind Sie Anbieter*in einer platzbeschränkten Lehrveranstaltung oder eines Seminars mit Platzbeschränkung, vermerken Sie bitte im Kommentarfeld der Lehrveranstaltung, wie die Anmeldung/Bewerbung zum Kurs erfolgen soll, sowie ggf. Kontaktdaten.
Bei einer großen Anzahl an Teilnehmern kann die Aufgabe der Anmeldung auch an die Anbieter*in oder Beauftragte delegiert werden: Die Anbieter*in benennt eine Person, die die Anmeldung der ausgewählten Studierenden zu seiner teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltung in CampusManagement durchführen soll. Diese Person füllt einen Antrag für die sog. PiF-Funktion (PiF: Person im Fachbereich) aus und sendet diesen an den KeyUser CampusManagement. Danach erhält diese Person die Möglichkeit, An- und Abmeldungen Studierender für die im Antrag benannten Module und deren Lehrveranstaltungen durchzuführen. Die Anwendung wird durch den KeyUser gezeigt.
Platzvergabe durch CampusManagement (MVS: bei Überbuchung Losverfahren): Dieses Verfahren wird ab dem Sommersemester 2024 für Veranstaltungen in Studiengängen des Fachbereichs nicht mehr akzeptiert, da es nicht satzungskonform ist!
Eine Platzbeschränkung (sofern nicht Platzvergabe durch den Anbieter) hat zur Folge, dass eine Anmeldung zu diesen Veranstaltungen nicht direkt erfolgt, sondern nur eine Buchung "vorgemerkt" wird. Im Rahmen dieser Buchung können die Studierenden sog. Präferenzen keine (wobei die Anzahl der Präferenzen abhängig von der Anzahl alternativer Terrmine ist) vergeben. Erst mit dem Zuteilungslauf (i.A. in der Mitte des Anmeldezeitraums) werden die Plätze vergeben. CampusManagement verteilt die Plätze im Losverfahren innerhalb der Präferenzgruppen. Es wird dabei nicht auf Fachsemester, Überschneidungen oder andere Merkmale geprüft, da diese dem System nicht bekannt sind oder die Verteilung dann zu aufwendig wäre.
Siehe auch Hinweise zum Anmeldeverfahren für Studierende.
Wenn nach dem Verteilungslauf noch Plätze frei sind oder durch Abmeldung frei werden, können diese durch eine sog. Direktbuchung sofort belegt werden. Eine Warte- oder Nachrückerliste wird vom System nicht geführt. Der Lehrstuhl kann keinen Einfluss darauf nehmen, welche Studierenden teilnehmen dürfen. Nach erfolgreicher Anmeldung haben die Studierenden i.a. einen Anspruch auf Teilnahme.
Ein besondere Möglichkeit in diesem Zusammenhang bietet die Aussetzung der Verteilung. Dadurch wäre es möglich im Rahmen des Anmeldezeitraums die sog. Vormerkungen und Präferenzen der Studierenden zu erfassen, jedoch die Platzvergabe manuell auf dieser Basis durchzuführen. Die Anmeldung der dabei ausgewählten Studierenden müsste dann ebenfalls manuell erfolgen.
MVS: Keine autom. Platzzuteilung:
Hierbei können Studierende in CampusManagement wie bei der Platzvergabe durch CampusManagement Vormerkungen und Präferenzen eintragen, jedoch erfolgt kein Zuteilungslauf und Buchungen bleiben weiterhin im Status "vorgemerkt". Eine konkrete Anmeldung muss manuell durch das Prüfungsbüro erfolgen. Dieser Spezialfall kommt üblicherweise am Fachbereich nicht zum Einsatz.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Die Übertragung der VeranstaltungsteilnehmerInnen nach Blackboard erfolgt erst nach dem Zuteilungslauf bzw. der Anmeldung der ausgewählten TeilnehmerInnen.
- Aufgrund des vergleichsweise aufwendigen Verfahrens der Platzverteilung ist möglichst auf Platzbeschränkungen zu verzichten. Grundsätzlich hat jeder Studierende einen Anspruch auf einen Platz. Von Platzbeschränkungen sollte daher nur in Ausnahmefällen (bspw. bei Seminaren) Gebrauch gemacht werden, sofern diese keine Pflichtveranstaltungen sind.
- Etwaige Platzbeschränkungen sind gemäß Satzung für Studienangelegenheiten im Fachbereichsrat zu beschließen.
- Platzverteilungen auf mehrzügige Termine wie bspw. Übungstermine erfolgen i.A. durch die Dozenten in der ersten Vorlesung. Auf die Pflege von mehrzügigen Veranstaltungsterminen in CampusManagment wurde seinerzeit im Einvernehmen mit der Fachbereichsleitung und dem Prüfungsausschuss verzichtet, da diese insbesondere in CampusManagement sehr aufwendig ist.
- Zugriffseinschränkungen für die PiF zur An- und Abmeldung sind nur auf Modul- jedoch nicht auf Veranstaltungsebene möglich. Insofern könnte die benannten Person (PiF) auch bei anderen Lehrveranstaltungen des Moduls Änderungen durchführen. Diese Funktion ist daher sehr gewissenhaft zu nutzen.