Rechtsgrundlagen:
§120 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung vom 21.09.2023
Richtlinie über die Höhe der Lehrauftragsvergütung (Amtsblatt 41/2023 der FU)
Rechtsstellung:
Als Lehrbeauftragte/r sind Sie freie/r Mitarbeiter/in und müssen Ihren steuerrechtlichen Verpflichtungen selbst nachkommen. Wir sind dazu verpflichtet, die Finanzbehörden nach der "Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten" über die an Sie erfolgten Zahlungen zu unterrichten und werden dieser Verpflichtung nachkommen.
Aktive Wahlberechtigung:
§§ 43,45 und 48 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG); §§ 3 und 4 Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO)Lehrbeauftragte sind – soweit sie nicht der Mitgliedergruppe nach § 45 Abs. 1S.2 Nr.1 BerlHG zugeordnet sind – mitgliedschaftrechtlich derMitgliedergruppe der akademischen MitarbeiterInnen zugeordnet und üben indieser Mitgliedergruppe das aktive Wahlrecht anlässlich von Hochschulwahlenaus. Haben Lehrbeauftragte an mehreren Berliner Hochschulen Lehraufträge,so müssen sie erklären, an welcher Hochschule sie ihre Mitgliedschaftsrechteausüben. Lehrbeauftragte, die sich für die Ausübung der Mitgliedschaftsrechtean der Freien Universität Berlin entscheiden und hier in unterschiedlichen,wahlrechtlich relevanten Bereichen (Fachbereich, Zentralinstitut,Zentraleinrichtung) Lehraufträge haben, müssen erklären, in welchem Bereichsie ihr aktives Wahlrecht ausüben wollen.Lehrbeauftragte, die keine Erklärung dahingehend abgeben, erhalten an der Freien Universität Berlin keine aktive Wahlberechtigung.Die Freie Universität Berlin behält sich vor, Vergleichsmitteilungen mitanderen Berliner Hochschulen auszutauschen, um eine mehrfacheWahrnehmung der aktiven Wahlberechtigung auszuschließen.Bei Fragen zu diesem Verfahren steht die Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes (838-55110) zur Verfügung.
Zugang zu Diensten der FUB:
Lehrbeauftragte benötigen Zugriff auf die IT-Systeme der Freien Universität. Hierfür ist ein sog. FU-Mitarbeiter-Account nötig. Es ist ein Benutzerantrag auszufüllen, welcher unter Vorlage des Lehrauftragsschreibens beim ZEDAT-Benutzerservice persönlich einzureichen ist. Sie erhalten sodann einen FU-Mitarbeiter-Account (Ausweis erforderlich!) und somit Zugriff auf IT-Systeme wie Campus Management, Blackboard, eigener Mail-Account usw..
Zugang zu Lehrräumen und die Medientechnik in der Pforte/Poststelle:
Als Lehrbeauftragte/r können Sie einen Transponder (Schlüssel) erhalten. Bitte wenden Sie sich über den/die beantragende/n Hochschullehrer/in an die Fachbereichsverwaltung.
Abnahme von Modulprüfungen:
Durch den Lehrauftrag sind Sie nunmehr berechtigt, Hochschulprüfungen abzunehmen. Im Rahmen Ihrer Lehrveranstaltung(en) müssen Sie die Regularien der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung(en) beachten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Modulprüfungen und Studienleistungen abzunehmen sind. Bei Fragen können Sie sich an das Prüfungsbüro wenden.
Ansprechpartner/innen:
- grundsätzliche organisatorische Fragen: beantragende/r Hochschullehrer/in
- prüfungsrechtliche Fragen: Prüfungs- und Studienbüro
- Lehrveranstaltung, Vorlesungsverzeichnis: Fachbereichsverwaltung
- Probleme mit CM: Fachbereichsverwaltung (Zugang), Prüfungsbüro (Noteneintragung)
- Probleme mit Blackboard: Hinweise zum Blackboard
Nebentätigkeiten:
Falls Sie bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes tätig sind, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Durchführung eines Lehrauftrages eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit darstellt, von der wir Ihrer Dienststelle eine Mitteilung zu geben haben. Sie sind Ihrerseits verpflichtet, die vorherige Genehmigung Ihrer Dienststelle zu dieser Nebentätigkeit einzuholen. Sofern Sie an der FU Berlin beschäftigt sind, gilt der Lehrauftrag nur unter der Voraussetzung einer bereits genehmigten Nebentätigkeit.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung: