Anerkennung gem. § 13b WPO
News vom 22.03.2018
Liebe Studierende,
die Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. § 13b WPO ist für Studierende möglich, die ab dem WS 11/12 bis zum WS 15/16 ihr BWL-Bachelorstudium aufgenommen haben.
Allerdings ist beachtlich, dass Sie bei einer Aufnahme des Studiums zum WS 15/16 alle Prüfungsleistungen bis zum WS 17/18 erbracht haben müssen; lediglich eine Wiederholung von Prüfungsleistungen (nicht bestandener Versuch im WS 17/18 oder früher), ist nicht schädlich.
Bitte beachten Sie das Informationsblatt.
Wenn Sie an der schriftlichen und mündlichen Prüfung gem. § 9 PO (BWL-Bachelor) teilnehmen wollen und die Voraussetzungen hierfür erfüllen (Sie müssen alle relevanten Module erfolgreich absolviert haben!), melden Sie sich bitte für die letztmalig möglichen Ergänzungsprüfungen bis zum 2. Juli 2018 per E-Mail (klaus.ruhnke@fu-berlin.de) verbindlich an und belegen Sie die erfolgreiche Teilnahme mit einem Kontoauszug des Prüfungsamtes. Mit einer schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail gelten Sie als für die Prüfungen angemeldet.
Gerne stehe ich für etwaige Rückfragen zur Verfügung!
Klaus Ruhnke