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Unternehmensbewertung und Steuern

Lernziel

Unternehmerische Entscheidungen werden in einer Welt getroffen, in der man Steuern zu zahlen hat. Wer diese Steuern vernachlässigt, läuft Gefahr, die falschen Entscheidungen zu treffen. Doch wie sind Steuern in finanzwirtschaftliche Entscheidungen einzubeziehen? Diese Vorlesung will auf diese Frage eine Antwort geben.

Dabei soll es nicht darum gehen, das derzeitig in Deutschland geltende Recht präzise abzubilden. In finanzwirtschaftlichen Fragestellungen hat man es häufig mit Zeithorizonten und Problemstellungen zu tun, die eine präzise Veranlagungssimulation im Grunde verbieten. Daher soll in dieser Vorlesung (neben einer sehr kurzen Einführung in das deutsche Steuerrecht) eine Technik vermittelt werden, mit der beliebige Steuersysteme in Investitionsentscheidungen einbezogen werden können. Ebenso wird auf Fragen der Investitionsneutralität eingegangen. Die Ergebnisse werden auf Fragestellungen der Unternehmensbewertung angewandt. In der deutschen Literatur werden diese Ergebnisse im Zusammenhang mit den DCF–Verfahren insbesondere von Praktikern derzeit sehr heftig diskutiert.

Unterlagen

Das Skript kann nicht auf dem Universitätsgelände verkauft werden, daher erhalten Sie eine Fassung bei BoD. Unter den Links Skript und Übungsaufgaben finden Sie sehr alte Versionen, die ich nicht mehr aktualisiert habe - sie vermitteln nur einen Überblick über die Inhalte für Unentschlossene. Die Unterlagen zum Steuersparmodell Teil 1, Teil 2 haben wir ebenfalls hinterlegt.

Ablauf

Sie sollten idealerweise die folgende Literatur vor den jeweiligen Vorlesungen gelesen haben:

VLThemaLiteratur (Skript)
1 Cashflows, Steuern in Deutschland Abschnitt 1.1
2 Steuern in Deutschland Abschnitt 1.2-1.4
3 Steuern in Deutschland, Veranlagungssim. Abschnitt 1.5-1.10
4 Arbitragefreiheit, Definition Gewinn Abschnitt 2.1, 2.2
5 Gewinnsteuer, Steuerparadox Abschnitt 2.3 und 2.4
6 Best. ökon. Gewinn Abschnitt 2.5
7 Cashflow Steuer, Zinskorrektur Abschnitt 2.6, 2.7
8 Substanzsteuer, Erbschaftsteuer, DCF–Verfahren Abschnitt 2.8 und 2.9
9 bedingte Erwartungen, Kapitalkosten Abschnitt 2.2.1 und 2.2.2
10 Gordon–Shapiro Abschnitt 3.1 , 3.2 und 3.3
11 KöSt: APV, Abschnitt 3.4
12 KöSt: WACC, Zirkularitätsproblem Abschnitt 3.5 bis 3.7
13 Einkommensteuer, Abschnitt 3.8
14 Nationale Steuersysteme Abschnitt 3.9

Zusätzliche Literatur

L. Kruschwitz: "Investitionsrechnung", 11. Auflage, München (Oldenbourg) 2007.
M. Rose: "Konsumorientierung des Steuersystems" in Steuersysteme der Zukunft, hrsg. G. Krause-Junk, Berlin (Duncker & Humblot) 1996, S. 247-258.

Formale Klausurfragen

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, unsere Antworten bis zwei Wochen vor der Klausur nachträglich zu verändern.

  1. Sie erwähnten, dass ein DIN A-4 Zettel als Hilfsmittel zugelassen sei. Hierzu meine Frage: Was darf auf diesem Zettel enthalten sein und darf er nur ein- oder auch doppelseitig beschrieben sein?
    Der Zettel darf beliebig beschrieben und/oder bedruckt sein (ein- oder auch zweiseitig, ein- oder auch mehrfarbing, klein oder groß, laminiert oder nicht, lateinisch oder deutsch... - so wie ein Spickzettel eben). Er darf nur nicht mit weiteren Zetteln etc. beklebt sein (denn sonst könnte man ihn wie eine Ziehharmonika zu einem Buch "aufblähen"). Sie müssen den Zettel nach der Klausur ebenfalls abgeben, er gehört zu den Prüfungsunterlagen.
  2. Sind die bisherigen Rechenaufgaben klausurtypisch?
    Ja. Aber die Klausur muss nicht nur aus Rechenaufgaben, sondern kann auch aus Theoriefragen bestehen.
  3. Ich wollte mich erkundigen, ob alle Themenbereiche der Übungsaufgaben von Unternehmensbewertung derart intensiv auch in der Klausur abgefragt werden könnten? Einen Großteil der Übungsaufgaben stimmt mit den in der Vorlesung behandelten Stoff überein, doch gibt es auch viele Themenbereiche die in der Vorlesung nicht so intensiv behandelt wurden (Aufgabenset 1, bzw. Leasing, Pensionsrückstellung etc.). Ist lediglich der Vorlesungsstoff klausurrelevant?
    Alle Themenbereiche der in der Übung behandelten Übungsaufgaben können derart intensiv in der Klausur abgefragt werden. Der Vorlesungsstoff ist nicht allein klausurrelevant, sondern alle Konzepte, die Bestandteil des aktuellen Skripts (ohne Übungsaufgaben) sind, oder in der aktuellen Vorlesung oder Übung behandelt wurden. Wer sowohl das Skript als auch die behandelten Übungsaufgaben perfekt beherrscht, wird sicher bestehen.
  4. Sind alle Beweise relevant?
    Ja.
  5. Muss man die Herleitung der NPVGleichung kennen?
    Man muss mit der NPVGleichung arbeiten können, also bei gegebenen Zahlenbeispielen den Kapitalwert ermitteln können. Siehe dazu auch die Antwort auf die vorangegangene Frage.
  6. Muss man die Gleichungen zur Bewertung von Pensionsrückstellungen auswendig kennen?
    Nein.
  7. Ist der Teil 1 “Steuerrechtliche Grundlagen” klausurrelevant?
    Im Wesentlichen ja. Die Einkommensteuerfunktion und ähnliche aufwendige Details werden aber in eventuellen Aufgaben explizit angegeben.
  8. Sind Substanzsteuern klausurrelevant?
    Ja.
  9. Müssen vereinfachte Formeln (z.B. L* bei rf=0) in der Klausur bewiesen werden oder können sie so übernommen werden?
    Grundsätzlich können alle Formeln (so sie denn richtig sind) ohne Beweis verwendet werden. Wird ein Beweis verlangt, dann wird dies explizit hervorgehoben.
  10. Ich bin ein Erasmus Student, der Ihre Kurse besucht. Ich möchte wissen, ob die Erasmus Studenten mehr Zeit in der Klausur haben werden, um die Aufgaben zu lösen.
    Nein.
  11. Dürfen Erasmus Studenten ein Wörterbuch während der Klausur benutzen, um die Aufgaben besser zu verstehen?
    Ja.
  12. Müssen wir das letzte Kapitel zur Einkommensteuer und das Steuersparmodell auch für die Klausur lernen?
    Sie müssen das letzte Kapitel zur Einkommensteuer lesen und in seiner grundsätzlichen Botschaft verstehen, den Beweis aber nicht auswendig lernen. Das vereinfachte Steuersparmodell laut Übung müssen Sie beherrschen, das Praxisbeispiel (Deutsche Bank) ist hingegen nicht klausurrelevant.
  13. Wenn z.B. in einer Klausurfrage nach V2 gefragt ist, ist es dann ausreichend den Rechenweg und die verwendete Formel für lediglich einen der 3 Knoten Punkte aufzuzeigen und für die anderen 2 Knoten nur die Ergebnisse anzugeben?
    Ja, das reicht aus. Wir glauben Ihnen, dass Sie in eine richtig angegebene Formel mehrfach einsetzen können. Einzige Einschränkung: Falls Sie sich verrechnen, so bekommen Sie auf einen richtig angebenen Rechenweg noch Punkte, auf falsche Ergebnisse alleine hingegen nicht.
  14. Wie genau (Nachkommastellen) soll man in der Klausur rechnen?
    Das wird in der Klausur explizit vorgegeben. Sie sollten sich an fünf genauen Ziffern orientieren.
  15. Beim Durchrechnen der Übungen, speziell bei Aufgabenset 6 ist mir aufgefallen, dass das Runden auf 5 genaue Ziffern nicht angewendet wurde. Wie genau sollten wir nun in der Klausur darauf achten bzw. gäbe es dann Punktabzug?
    Zunächst einmal ergeben formale Regeln in einer Klausur einen anderen Sinn (Mindestanforderungen als Bewertungsmaßstab) als in einer Übung. Daher gelten unsere formalen Klausurregeln nicht für die Musterlösungen.
    In der Klausur sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie die angegebene Mindestregel ("fünf genaue Stellen") beherzigen. Wenn Sie Ihre Ergebnisse weniger genau angeben, so unterscheiden wir üblicherweise zwischen freiwilligen Angaben (bspw. Zwischenergebnissen) und abgefragten Angaben/Endergebnissen. Wenn Sie abgefragte Angaben/Endergebnisse richtig berechnen und auf fünf Stellen genau angeben, so ziehen wir Ihnen im Regelfall auf ungenauer angegebene freiwillige Angaben (bspw. Diskontierungsfaktoren) keine Punkte ab. Wenn Ihre abgefragten Angaben/Endergebnisse allerdings falsch sind, so erhalten Sie auf korrekte aber ungenauer angegebene Zwischenergebnisse ggf. nicht die volle Teilpunktzahl.
  16. Kann bei einer Lösung in Matrixform, wie z.B. bei Leasingaufgaben die (vorletzte) Zeile mit Buchwerten auch weggelassen werden? Ich würde dann nämlich nur
    den Diskontierungsfaktor der jeweiligen Periode angeben und schließlich direkt den NPV (da Berechnung mit Taschenrechner so schneller). Oder wird jede Zeile
    bewertet und man hätte dann einen entspr. Punktabzug?

    Sie meinen Barwerte? Falls ja, s.o.: Sie riskieren mehr, bekommen aber auf ein richtiges Endergebnis dennoch die volle Punktzahl.
  17. Ist allgemein ein kurzer Antwortsatz auf die Fragen nötig bzw. gibt es einen Punkt darauf (sofern ein Antwortsatz bei einer Frage Sinn macht)?
    Es gibt keine Zusatzpunkte für Antworten in ganzen Sätzen. Falls Ihr Ergebnis allerdings “irgendwo oben rechts in Zeile 3 zwischen wirren Pfeilen” steht, so schreiben Sie es noch einmal deutlich unter Ihre Rechnung.
  18. Wenn beispielsweise in einer Aufgabe zunächst der NPV ohne Steuern zu berechnen ist und im Anschluss mit der ökonomischen Gewinnsteuer, kann man dann z.B. einfach schreiben, dass gemäß des 1. Preinreich Theorems gilt, dass der NPV vor und nach Steuern gleich ist und deshalb eine erneute Berechnung nicht nötig
    ist!?
    Wenn Sie einen “Trick” finden, der durch die Aufgabenstellung nicht ausgeschlossen wurde, dann nutzen Sie ihn. Sie haben sich die Punkte verdient.