Wer kann die Bibliothek nutzen?
Die Bibliothek dient in erster Linie dem Studium, der Lehre und Forschung der Angehörigen der Freien Universität Berlin.
- Für FU-Studierende gilt der Studierendenausweis (CampusCard) als Benutzungsausweis.
- FU-Mitarbeitende ohne Benutzungsausweis können sich über das ZEDAT-Portal (siehe Punkt Bibliotheken) einen Bibliotheksausweis erzeugen.
- Alle anderen Personen können an der Leihstelle einen Benutzungsausweis beantragen. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.