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Nutzungshinweise

Wer kann die Bibliothek nutzen?

Die Bibliothek dient in erster Linie dem Studium, der Lehre und Forschung der Angehörigen der Freien Universität Berlin.

  • Für FU-Studierende gilt der Studierendenausweis (CampusCard) als Benutzungsausweis.
  • FU-Mitarbeitende ohne Benutzungsausweis können sich über das ZEDAT-Portal (siehe Punkt Bibliotheken) einen Bibliotheksausweis erzeugen.
  • Alle anderen Personen können an der Leihstelle einen Benutzungsausweis beantragen. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Die Nutzung bestimmter elektronischer Ressourcen ist FU-Angehörigen vorbehalten.

Wie und wo erhalte ich Auskunft und Beratung?

Auskunft und Beratung findet Montag bis Freitag 9-16 Uhr vor Ort, über Telefon 838 52117, per E-Mail bibliothek@wiwiss.fu-berlin.de oder über eine Sprechstunde statt.

Ausleihmodalitäten

Wer kann ausleihen?
Alle, die einen Studierendenausweis (CampusCard) der Freien Universität Berlin oder einen Benutzungsausweis haben. Für eine Ausleihe von Medien nach Hause ist ein Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg nachzuweisen.

Welche Medien sind ausleihbar?
Die meisten Bücher sind ausleihbar und können überwiegend über das Bibliotheksportal Primo bestellt werden.
Bücher der Lehrbuchsammlung werden in der Regel nur an FU-Studierende ausgeliehen.

Wie leihe ich Medien aus?
Bücher mit dem Standort "Foyer", "Korridor", „Atrium Ost“ und „Atrium West/Lehrbuchsammlung“ können von den Nutzer*innen selbst aus dem Regal genommen werden und an der Leihstelle entliehen werden. Alternativ können Bücher über das Bibliotheksportal Primo an eine Leihstelle zum Abholort der Wahl innerhalb der FU-Bibliotheken (außer Philologische Bibliothek) bestellt werden.

Medien mit dem Standort "Magazin" müssen über das Bibliotheksportal Primo bestellt werden. In der Regel wird eine Abholbenachrichtigung versandt.

Bestellte Medien liegen an der Leihstelle nach der Bereitstellung 5 Öffnungstage zur Abholung bereit.

Wie lange kann ich Medien ausleihen?
Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen, für Lehrbücher 2 Wochen.

Wie und wo kann ich die Leihfrist verlängern?
Die Leihfrist kann in der Regel bis zu 26 Wochen verlängert werden, sofern keine Vormerkung eines anderen Benutzers vorliegt. Für FU-Angehörige erfolgt die Verlängerung der Leihfrist in der Regel automatisch, wenn keine Vormerkung vorliegt. Externe Nutzende verlängern die Leihfrist der Medien im Bibliotheksportal Primo. siehe Primo Anmelden und Mein Konto. Die Leihfrist kann auch über die Leihstelle verlängert werden.

Wie teuer ist eine Ausleihe?
Die Ausleihe ist grundsätzlich gebührenfrei. Bei Überschreiten der Leihfrist wird ggf. gebührenpflichtig (lt. Gebührenordnung) gemahnt.

Nutzungsmodalitäten der elektronischen Ressourcen

Zugang zu lizenzierten E-Ressourcen haben FU-Angehörige oder NutzerInnen in den FU-Bibliotheken. Näheres regeln die jeweiligen Lizenzverträge. Die Nutzung der elektronischen Ressourcen setzt die Anerkennung des geltenden Urheberrechts und der von der Bibliothek durch Aushang oder durch Veröffentlichung auf der Webseite bekanntgemachte Nutzungsbedingungen voraus.

Bibliotheksführungen

Bei Bedarf werden Führungen für Gruppen durchgeführt. Anmeldung bitte per E-Mail an bibliothek@wiwiss.fu-berlin.de.

Sie haben noch offene Fragen? Schreiben Sie uns: bibliothek@wiwiss.fu-berlin.de